Neue Allgemeine Auslegung des polnischen Finanzministers zur Dividendenbefreiung – wichtige Klarstellungen für Steuerpflichtige
Am 20. November 2024 veröffentlichte der polnische Finanzminister die Allgemeine Auslegung Nr. DD9.8202.1.2024 vom 15. November 2024 zu den Bedingungen für die Anwendung der Befreiung gemäß Artikel 22 Absatz 4 des polnischen Körperschaftsteuergesetzes (KStG-PL).
Mit dieser Auslegung sollen Zweifel im Zusammenhang mit der Bedingung geklärt werden, dass „nicht alle Einkünfte unabhängig von ihrer Quelle von der Steuer befreit sind“.
Dividendenbefreiung gemäß KStG-PL
Gemäß Artikel 22 Absatz 4 KStG-PL können Dividenden, die von polnischen Unternehmen an Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gezahlt werden, von der Besteuerung in Polen befreit werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Eines dieser Kriterien ist die Anforderung, dass der Dividendenempfänger keine Befreiung von der Steuer auf seine gesamte Einkünfte genießt, unabhängig von der Einkunftsquelle.
Kern des Problems
Die Richtlinie 90/435/EWG des Rates der Europäischen Union vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Mutter-Tochter-Richtlinie) sieht zwei alternative Mechanismen zur Vermeidung der Mehrfachbesteuerung übertragener Gewinne (Dividenden) vor.
Der erste Mechanismus, der im KStG-PL übernommen wurde, sieht vor:
- Befreiung von der Steuer auf übertragene Gewinne (Dividenden) im Land der steuerlichen Ansässigkeit der Tochtergesellschaft, die diese Gewinne an die Muttergesellschaft überträgt (ausschüttet)
- Befreiung von der Steuer auf übertragene Gewinne (Dividenden) im Land der steuerlichen Ansässigkeit der Muttergesellschaft (Dividendenempfänger).
In diesem Zusammenhang geht die Mutter-Tochter-Richtlinie selbst davon aus, dass ein Teil der Gewinne der Gesellschaft, die die Dividende erhält (die erhaltene Dividende), von der Steuer befreit sein kann, was Zweifel aufkommen lässt, ob in einem solchen Fall die Bedingung der Befreiung der Dividende von der Besteuerung im Staat der steuerlichen Ansässigkeit der Gesellschaft, die die Dividende ausschüttet, erfüllt bleibt, die darauf hinausläuft, dass der Empfänger der Dividende nicht für seine gesamten Einkünfte von der Steuer befreit wird, unabhängig von der Einkunftsquelle.
Standpunkt des polnischen Finanzministers
In der allgemeinen Auslegung stellte der polnische Finanzminister klar, dass die Tatsache, dass ein Dividendenempfänger aus einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat eine objektive Steuerbefreiung aufgrund von Vorschriften zur Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie in Anspruch nimmt, diese Bedingung nicht verletzt. Das bedeutet, dass eine solche Befreiung nicht als eine Steuerbefreiung für die gesamten Einkünfte des Empfängers betrachtet wird.
Gewinnausschüttung und wirtschaftlicher Eigentümer
Der Finanzminister stellte außerdem fest, dass die folgenden Umstände nicht beweisen, dass der Steuerpflichtige eine Steuerbefreiung für seine gesamten Einkünfte im Sinne von Artikel 22(4)(4) des KStG-PL genießt:
- Übertragung von Gewinnen in einer Reihe von Unternehmen, bei der die Dividende nicht mindestens einmal innerhalb der EU oder des EWR besteuert wird, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine für Steuerzwecke außerhalb der EU und des EWR ansässige Gesellschaft oder ein Unternehmen ist, das nicht der Definition einer Gesellschaft im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie entspricht.
- Nichtzahlung der Körperschaftsteuer in einem bestimmten Steuerjahr, die auf die individuelle Situation des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist (z. B. Abrechnung eines steuerlichen Verlusts oder Erzielung nur der Einkünfte aus Dividenden).
Die polnische Steuerbehörde betonte jedoch ausdrücklich, dass solche Fälle im Hinblick auf Artikel 22c KStG-PL geprüft werden können, um festzustellen, ob sie als Missbrauch von Steuerbefreiungen eingestuft werden sollten.
Bedeutung der Auslegung
Die veröffentlichte allgemeine Auslegung stellt eine wichtige Erklärung für Steuerpflichtige und Steuerberater über die Anwendung von Dividendenbefreiungen dar. Sie stellt klar, dass die Nutzung der sich aus der Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie ergebenden objektiven Steuerbefreiungen nicht gegen die Bedingung verstößt, die Steuerbefreiung nicht auf die gesamten Einkünfte anzuwenden.
Gleichzeitig wird betont, dass Fälle, in denen Transaktionsstrukturen zur Steuervermeidung führen können, im Rahmen der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften analysiert werden müssen.
Steuerpflichtige sollten diese Leitlinien bei der Planung grenzüberschreitender Transaktionen besonders beachten, um die Einhaltung geltender Vorschriften sicherzustellen und mögliche Streitigkeiten mit den polnischen Steuerbehörden zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen zur Anwendung der Dividendenbefreiung in Polen haben oder Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Steuerabrechnungen benötigen, laden wir Sie ein, sich mit unseren Experten in Verbindung zu setzen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Analyse Ihrer Situation und bieten Ihnen eine umfassende, auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.
Quelle: Der Artikel wurde von Tomasz – Senior Tax Consultant bei getsix® Tax & Legal – verfasst.
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