Neue Vorschriften in dem Umsatzsteuergesetzes seit 10.2013
Am 01.10.2013 wurden neue Vorschriften im Umsatzsteuergesetzes eingeführt, die die Steuerhinterziehung beim Handel mit sog. sensiblen Waren verhindern sollen. Die Änderungen betreffen die Erweiterung der zurzeit geltenden Regelung zum Handel mit sog. sensiblen Waren.
Missbrauch im Handel mit sog. sensiblen Waren soll insbesondere mit folgenden Maßnahmen bekämpft werden:
- Erweiterung des Warenkatalogs für Waren, bei denen die Besteuerung gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird;
- in bestimmten Situationen: Ausschluss der Möglichkeit der Erstellung von Quartalabrechnungen;
- gesamtschuldnerische Haftung der Erwerber für Steuerverbindlichkeiten des Verkäufers.
Einführung eines Reverse-Charge-Verfahrens im inländischen Handel mit Waren (Anlage Nr. 11 zum MWStG) umfasst 41 Positionen, darunter u.a. Ferrolegierungen, Stahl und Stahlerzeugnisse (u.a. Drähte, Stäbe). Die inländische Liste mit Waren, die durch den Erwerber zu besteuern sind, umfasste vor der Novellierung des Gesetzes nur 8 Positionen, darunter hauptsächlich Schrott und Abfälle.
Die eingeführte gesamtschuldnerische Haftung der Erwerber für die Steuerverbindlichkeiten des Verkäufers, bezieht sich auf Waren, die in der Anlage Nr. 13 zum Gesetz aufgelistet sind (Stahlerzeugnisse wie Rohrleitungen, Elemente der Stahlkonstruktionen; Kraftstoffe und Gold). Der Umsatzpflichtige trägt aufgrund der neuen Vorschriften gesamtschuldnerische Haftung für die Steuerrückstände zusammen mit dem Lieferanten, für Waren die geliefert wurden – proportional zu denjenigem Steuerteil der Warenlieferung, die an ihn erfolgte.
Als Konsequenz der Einführung der gesamtschuldnerischen Haftung des Erwerbers bei den in Anlage Nr. 13 zum Umsatzsteuergesetz aufgelisteten Waren, erfolgte eine Erweiterung in der Abgabeordnung des Katalogs mit Unternehmen, die in solchen Fällen als Dritte haften.
Mit den neuen Vorschriften wurden viele Bedingungen und Ausnahmen im Bereich der gesamtschuldnerischen Haftung eingeführt.
Falls Sie an detaillierten Informationen zu den o.g. Änderungen interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.