Notarkosten bei Tätigkeiten für eine GmbH
Das Handelsgesetzbuch verlangt oft, dass bestimmte Tätigkeiten unter Einbeziehung eines Notars durchgeführt werden. In einem solchen Fall entstehen zusätzliche Kosten in Form einer Notargebühr. Unten ist eine Zusammenstellung von Notarkosten aufgeführt, die bei der Ausführung bestimmter Tätigkeiten entstehen.
Tätigkeit | Höhe der Notargebühr |
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags | wird im Verhältnis zum Stammkapital der Gesellschaft berechnet gemäß § 3 Verordnung + MwSt. (VAT); bei einem Stammkapital von PLN 5.000 betragen die Kosten PLN 100 + 3% von dem PLN 3.000 überschreitenden Betrag, wodurch sich ein Betrag von PLN 160 ergibt (+ MwSt. sowie zusätzliche Kosten von PLN 6 + MwSt. für jede Seite der Abschrift); |
Anfertigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung der GmbH. | PLN 750 + MwSt. (VAT);* Allerdings gilt bei der Anfertigung eines Protokolls bei einer Stammkapitalerhöhung ein in § 3 der Verordnung vorgesehener Höchstsatz. Er wird von der Differenz zwischen dem Betrag des erhöhten Stammkapitals und der bisherigen Stammkapitalhöhe berechnet. |
Anfertigung des Protokolls der Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Überprüfungsausschussversammlung | PLN 500 (§ 9 Absatz 1 Pkt. 1 der Verordnung) + MwSt. (VAT); |
Erklärung über den Beitritt zu einer GmbH oder über die Übernahme von Gesellschaftsanteilen | 1/10 des in § 3 vorgesehenen Gebühren-Satzes (§ 7 Absatz 2 Pkt. 1 der Verordnung) ) + MwSt. (VAT); |
Bestätigung der eigenhändigen Unterschrift auf Dokumenten, wenn dies mit einer Gebühr behaftet ist (z.B. unter einem GmbH-Anteilserwerbsvertrag) | 1/10 des maximales Satzes, der fällig wäre, wenn das Dokument notariell beurkundet werden würde, aber nicht mehr als PLN 300 (§ 13 Pkt. 1 Buchstabe a der Verordnung) + MwSt. (VAT); |
Bestätigung der eigenhändigen Unterschrift auf Vollmachten und anderen Dokumenten | PLN 20 + MwSt. (VAT) |
Quelle: Gazeta Podatkowa, 15.09.2014