Novelle zum Immobilienerwerb durch Ausländer
Der Gesetzgeber hat in einer Gesetz-Novelle die Informationspflichten beim Immobilienerwerb durch Ausländer erweitert. Danach sind Notare jetzt verpflichtet, auch notariell beurkundete Verträge über den Verkauf von Aktien, Gesellschafter-Anteilen oder Rechten und Pflichten, auf deren Grundlage Ausländer zum Eigentümer oder Mit-Eigentümer von Handelsgesellschaften werden, die im Besitz von Immobilien in Polen sind, an das Innenministerium in Warschau zu übermitteln.
Außerdem sieht die Gesetz-Novelle auch vor, dass die öffentlichen Verwaltungen endgülti- ge Beschlüsse, auf deren Grundlage Aus- länder Immobilien in Polen erwerben, an das Innen-Ministerium übermitteln müssen. Durch die jetzt in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen soll das Innen-Ministe- rium ein lückenloses Wissen über den Immobilienerwerb durch Ausländer erhalten und im Fall von Verstössen gegen gesetzliche Bestimmungen schnell reagieren können.
Laut den neuesten Angaben des Innenmisterium haben Ausländer seit 1990 bis zum Jahreswechsel 2015/2016 rund 52 000 Hektar Land in Polen erworben.
Quelle: „Wirtschafts-Markt Polen“, Ausgabe 238