Selbstvermarktung ohne Umsatzsteuer
Polens Staatspräsident Andrzej Duda hat zum 1.Januar eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt, die Kleinbauern die Selbstvermark- tung ihrer Produkte erleichtern soll.
Die Regelung sieht vor, dass bei einem jähr- lichen Einkommen aus dem Direkt-Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten von bis zu 20 000 Złoty keine Umsatzsteuer auf diese Produkte erhoben wird. Der Gesetzgeber hat dafür den Begriff ,,landwirtschaftlicher Einzel- handel” in die Gesetzgebung eingeführt, die die Einschaltung eines Vermittlers ausschließt und die Einhaltung der Normen für Lebensmit- telsicherheit und Hygiene voraussetzt.
Die neue gesetzliche Regelung sieht weiterhin vor, dass bei Überschreitung des Limits von 20 000 Zloty dann der ermäßigte Steuersatz von 2 Prozent auf landwirtschaftliche Erzeu- ger-Produkte angewandt werden kann.
Quelle: WIRTSCHAFTS-MARKT POLEN, Ausgabe 238