Senkung der Körperschaftssteuer auf 15 Prozent
Mit Beginn des neuen Jahres wird die Körperschaftssteuer von Kapital-Gesellschaften, die als sogenannte kleine Steuerzahler eingestuft sind, von 19 auf 15 Prozent gesenkt.
Als kleine Steuerzahler werden jene Firmen qualifiziert, die im vorhergehenden Steuerjahr Einnahmen aus dem Umsatz in Höhe des Złoty-Gegenwerts von max. 1,2 Mio. EUR erzielt haben. Der Wert gilt einschließlich des Betrags der Umsatzsteuer.
Von der Regelung sind neu gegründete Unternehmen ausgeschlossen. Entsprechend Art. 7 der Novelle zum Einkommenssteuergesetzes wurden auch Beschränkungen für Unternehmen eingeführt, die eine Umstrukturierung der Gesellschaftsstruktur oder künstliche Anpassung ihrer geschäftlichen Aktivitäten zum Zwecke der Inanspruchnahme des reduzierten Steuersatzes vorgenommen haben.
Nach Schätzungen des Finanz-Ministeriums werden rund 400 000 Körperschaftspflichtige Steuerzahler den reduzierten Steuersatz in Anspruch nehmen. Der fiskalische Effekt aus der Neu-Regelung wird auf Minder-Einnahmen des Staates in Höhe von rund 300 Mio. Złoty geschätzt.
Quelle: WIRTSCHAFTS-MARKT POLEN, Ausgabe 238