Statt 15 000 Euro nur noch 15 000 Złoty
Zur Einschränkung der Schattenwirtschaft hat der Gesetzgeber das gesetzlich zulässige Limit für die Ausführung von geschäftlichen Transaktionen mit Bargeld im neuen Jahr deutlich herabgesenkt. Waren bisher Bargeld-Transaktionen im Gegenwert von bis zu 15 000 Euro möglich, so beträgt das Limit jetzt nur noch max. 15 000 Złoty (rund 3500 Euro).
Die Limit-Herabsetzung dient insbesondere der Eindämmung der bei polnischen Firmen weitverbreiteten Praxis, Warenkäufe ohne Rechnung mit Barzahlung, um sich den Steuerpflichten, insbesondere bei der Umsatzsteuer, zu entziehen. Mit der Limit-Kürzung hat die PiS-Regierung jetzt eine Regelung durchgesetzt, die seit mehr als zehn Jahren in Polen nur diskutiert wurde und von Interessenvertretern einiger Wirt- schaftsverbände mit Pseuo-Argumenten blockiert wurde, dass viele Firmen keine Bankkonten verfügen, das Filial-Netz der Banken zu dünn sei oder die Bank-Gebühren eine zu große finanzielle Belastung für die Firmen bedeute.
Zur Durchsetzung des niedrigeren Bargeld-Limits hat der Gesetzgeber die Regelung erlassen, dass geschäftliche Transaktionen mit einem Wert von über 15 000 Złoty, die mit Bargeld ausgeführt werden, vom Finanzamt nicht als Kosten zur Erzielung von Einkommen anerkannt werden.
Nach Ansicht des Finanzministeriums ist als Effekt der Herabstufung des Bargeld-Limits mit Mehreinnahmen des Staats in Höhe von 2 Mrd. Złoty zu rechnen.
Quelle: „Wirtschafts-Markt Polen“, Ausgabe 238