Steuerfahndungen in Privat-Wohnungen
Das Finanzministerium will seinen Steuerkontroll-Organen künftig einen unbeschränkten Zutritt zu Privat-Wohnungen und -Häusern ermöglichen. Wer die Steuerfahndung nicht in sein Haus läßt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen, heißt es im Entwurf des Ministeriums zur Änderung der Steuer-Ordnung. An die Notwendigkeit, wie in westeuropäischen Ländern üblich eine Wohnungs-Durchsuchung nur auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses durchführen zu können, ist dabei offensichtlich nicht gedacht, was auf scharfe Kritik von Rechtsexperten stößt.
Bislang hat die Steuerfahndung in Polen nur in einem Fall die rechtliche Handhabe zu einem Hausbesuch, nämlich dann, wenn sie die Rechtmäßigkeit der in der Steuer-Erklärung angegebenen Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit Ausgaben für Wohnzwecke prüfen will. Das Finanzministerium will aber mehr. So sollen sich z.B. die Steuerfahnder vor Ort ein eigenes Bild davon machen, ob der vorgefundene Wohnluxus im Einklang mit den deklarierten Steuerabgaben steht, oder Schwarzgeld aufspüren.