STEUERGRENZEN in Polen im Jahr 2021
Im Jahre 2021 geltende Einkommensgrenzen, die unter anderem den Status des Kleinunternehmers betreffen:
- Kleinunternehmer (mały podatnik) für Einkommensteuer (PIT) / Körperschaftsteuer (CIT): PLN 9.031.000,00.
- Kleinunternehmer (mały podatnik) für die Umsatzsteuer (VAT): PLN 5.418.000,00.
- Einkommensgrenze, die zur Pauschalbesteuerung der erfassten Einkünfte berechtigt, wird ab 2021 auf EUR 2.000.000,00 angehoben, was einem Betrag in Höhe von PLN 9.030.600,00 im Jahr 2021 entspricht.
- Einkommens-Nettobetrag, der natürliche Personen, Personengesellschaften natürlicher Personen, Offene Handelsgesellschaften natürlicher Personen, Partnergesellschaften sowie soziale Genossenschaften zur Führung von Buchhaltungsbüchern verpflichtet – PLN 9.030.600,00.
- Maximaler Gesamtbetrag der Abschreibungen in einem Jahr im Rahmen von einmaligen Abschreibungen – PLN 266.000,00.
Falls Sie noch weitere Fragen zum Thema Steuern haben sollten oder weitere Informationen benötigen, bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kontaktperson, die Ihre Anfrage gerne an die entsprechende Abteilung weiterleiten wird
Aneta Majchrowicz-Bączyk
Partner / Rechtsanwältin (PL)
Fachbereich Steuerrecht
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