Streichung aus dem Register bei 6 Monaten ohne geschäftliche Aktivität
Firmen, die mindestens für den Zeitraum von einem halben Jahr ihre geschäftliche Tätig- keit ruhen lassen oder unterbrechen, müssen damit rechnen, dass sie aus dem VAT- Register der umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler gestrichen werden.
Diesselbe Regelung im neuen Jahr gilt auch für Mehrwertsteuerpflichtige, die für sechs Monate nicht ihrer gesetzlichen Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei der Mehrwertsteuer nachgekommen sind, keinen Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen ausgewiesen haben oder Rechnungen für nicht tatsächlich ausgeführte Transaktionen ausgestellt haben. Eine Streichung aus dem Register kann auch vorgenommen werden, wenn der Verdacht besteht, dass die betreffende Firma in ein Steuer-Betrugsverfahren verwickelt ist.
Quelle: „Wirtschafts-Markt Polen“, Ausgabe 238