Komplexer Umbau des Steuerfassungssystems mit JPK – Totaler Zugriff auf Firmendaten
Schätzungen von Steuerexperten zufolge ist die Steuerlücke bei der Umsatzsteuer der Unterschied zwischen den steuerpflichtigen Beiträgen und denen, die der Fiskus tatsächlich einnahm. Dieser Unterschied ist 2015 auf mindestens 50 Mrd. Złoty angewachsen. Um die Einziehbarkeit der umsatzsteuerpflichtigen Beträge zu verbessern, führt die PiS- Regierung jetzt – weitgehend unbeachtet von der Wirtschaft – mit der JPK ein neues Instrument ein, das das gesamte Steuererfassungssystem in Polen umwälzt. Bereits ab dem 1. Juli 2016 waren die ersten Großunternehmen mit einem Umsatz von umgerechnet mindestens 50 Mio. Euro verpflichtet, eine vereinheitlichte Kontrolldatei (JPK) an den Fiskus zu übermitteln. Mit Beginn des neuen Jahres trifft die gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung einer JPK jetzt auch den Großteil aller Unternehmen in Polen.
JPK – Jednolity Plik Kontrolny (zu Deutsch vereinheitlichte Kontrolldatei) – heißt das neue Instrument, mit dem der polnische Fiskus elektronisch die Steuerverbindlichkeiten der Unternehmen überwacht und den Steuerbetrug wirkungsvoll einschränken will. Gemäß einer logischen Struktur, müssen Unternehmen jetzt nach einem Vorgabeschlüssel des Finanzministeriums, ihre Datensätze an das Finanzamt übermitteln. Die JPK setzt sich aus sieben Datenstrukturen zusammen. Sie ermöglichen den Fiskus u.a. eine genaue Analyse der Einkaufs- und Verkaufsdaten eines Unternehmens, die angewandten Preise, Rabatte, Steuersätze, Einnahmen und Zahlungen, Bankauszüge sowie der Ein- und Ausfuhr des Lagerbestandes.
Nach der Einführung der JPK-Übermittlungspflicht für Großunternehmen im vergangenen Juli sind ab dem 1. Januar des neuen Jahres jetzt auch kleine und mittelständische Unternehmen zur Übermittlung der Kontrolldatei verpflichtet.
Die JPK-Kontrolldatei ist monatlich an das Finanzamt zu übermitteln, wobei die Bereiche der vom Fiskus angeforderten Informationen von den kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgehend von den Basiswerten im Jahresverlauf schrittweise erweitert werden.
Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres wird die gesetzliche Pflicht zur monatlichen Abgabe der JPK-Kontrolldatei schließlich auch für die sogenannten Mikrounternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, Umsatz unter dem Złoty-Gegenwert von 2 Mio. Euro) verbindlich.
Quelle: WIRTSCHAFTS-MARKT POLEN, Ausgabe 238