Unternehmer dürfen die bar entrichteten Ausgaben steuerlich nicht abziehen
Das Finanzministerium bereitete einen Gesetzesentwurf über die Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Gesetzes über die Gewerbefreiheit vor. Die Gesetzesnovelle sieht vor, Zahlungen, die nicht über das Bankkonto des Unternehmers abgewickelt werden, von den abzugsfähigen Betriebsausgaben auszuschließen.
Zusätzlich werden Unternehmer zur Zahlung über ein Bankkonto verpflichtet, wenn der Begünstigte ein Unternehmer ist und wenn der Wert einer einzelnen Transaktion, unabhängig von der Anzahl der sich daraus ergebenden Zahlungen, den Gegenwert von 15.000,00 PLN überschreitet.
Quelle: Wydawnictwo Wiedza i Praktyka Sp. z o.o., Februar 2016