Wichtige Änderung in der Gesetzgebung über den Datenschutz in 2018 – Sind Sie ausreichend vorbereitet?
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir möchten Sie hiermit sehr herzlich bitten, sich mit einer bedeutenden Änderung im Datenschutz in Polen vertraut zu machen.
Am 28. Mai 2018 läuft die Frist für die Umsetzung des Datenschutzumfeldes in einer gegebenen Unternehmensorganisation an die Bestimmungen der Direktive der Europäischen Union (EU) und des Rates der Europäischen Union Nr. 2016/679, datiert vom 27. April 2016, ab, welche in ihrer Gesamtheit den Umfang des Datenschutzes von Privatpersonen mit Blick auf personenbezogene Daten sowie die freie Benutzung von solchen Daten regelt, allgemein auch bekannt als Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen oder in einfacher Kurzform DSGVO. Gleichzeitig wird die Direktive 95/46/EC außer Kraft gesetzt.
Die Umsetzung der Verordnungen dieser Direktive wird für alle Unternehmen, welche personenbezogene Daten verarbeiten, verpflichtend. Die DSGVO in ihrer breitesten Auslegung definiert die Verarbeitung von personenbezogenen Daten als Sammlung, Aufzeichnung, Speicherung, Organisation, Strukturierung, Archivierung, Anpassung, Modifizierung, Wiedergewinnung, Ansicht und Beratschlagung, Offenlegung durch Transmission oder Versand, Verbreitung oder jede andere Art der Verfügbarmachung von Informationen, Aneinanderreihung, Zusammenlegung, Beschränkung, Beseitigung und Vernichtung. Alle diese vorstehend aufgeführten Tätigkeiten haben zur Folge, dass die Mehrheit der Unternehmen, welche wie auch immer geartete Operationen tätigen, die mit personenbezogenen Daten verbunden sind, zur Einführung solcher Lösungen in ihrer gegebenen Unternehmensorganisation verpflichtet sein werden, welche mit der DSGVO in Übereinklang stehen.
Die Bußgelder für eine Nichtbefolgung der DSGVO belaufen sich auf bis zu €20,000,000 oder 4% des im Vorjahr erzielten Gesamtumsatzes. Des Weiteren ist hervorzuheben, dass in Übereinstimmung mit Paragraph 26 des aktuellen Projektes über den Datenschutzgesetzes (unter der Voraussetzung seiner abschließenden Verabschiedung und Erlangung der Gesetzeskraft), der Vorsitzende der Polnischen Datenschutzbehörde bei jedem entsprechend dokumentierten Verstoß gegen die Vorschriften des Schutzes der personenbezogenen Daten dem Unternehmen die vorübergehende oder dauerhafte Verarbeitung von personenbezogenen Daten untersagen kann. Dieses kann in seinen hieraus folgenden Konsequenzen eine gravierende Barriere für die unternehmerischen Geschäftsaktivitäten bedeuten.
Sollten Sie, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, bereits in Ihrem Verantwortungsumfeld entsprechende Maßnahmen treffen wollen oder getroffen haben, um sich auf das neue Datenschutzgesetz und seinen Herausforderungen vorzubereiten, so verstehen Sie unsere Information ausschließlich als einen freundlichen und gut gemeinten Hinweis.
Sollten Sie jedoch die Heranziehung von professioneller Beratung in dem vorstehend beschriebenen Rechtsthema ins Auge fassen, sprechen Sie bitte gerne Ihren Partner in der getsix®-Unternehmensgruppe an, um weitere Schritte zu besprechen, wie man Ihre Unternehmung mit Blick auf die neue Direktive winterfest machen kann.
Wir bitten Sie freundlich um Ihre geschätzte Kenntnisnahme, dass getsix® Ihnen mit dieser Empfehlung keine Rechtsberatung anbietet, sondern wir Sie auf Ihren Wunsch mit Rechtsanwaltsfirmen zusammenbringen können, mit denen wir seit Jahren angenehm zusammenarbeiten, und von welchen wir überzeugt sind, dass sie sich in der zugrundeliegenden Materie sehr gut auskennen, und die zu unserem Kompetenzverbund aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und Reputation zählen.
Falls Sie darüber hinaus irgendwelche Fragen oder Projekte hinsichtlich einer Investition in Polen haben, zögern Sie nicht, und sprechen Sie getsix® an.
Für weitergehende Informationen empfehlen wir Ihnen auch einen Besuch auf www.getsix.eu.
Mit freundlichen Empfehlungen,
getsix® Partners