Wichtige Fristen für die Abgabe der Meldungen: CBC-P und ORD-U
Wir informieren über die anstehenden Fristen für:
Country-by-Country report (CBC-R) ist ein Berichtsmechanismus, der in dem Gesetz vom 9. März 2017 über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern festgelegt ist. Demnach sind Unternehmen, die zu großen internationalen Unternehmensgruppen gehören, verpflichtet, der Nationalen Steuerverwaltung Steuerinformationen bezüglich dieser Unternehmensgruppe zu übermitteln.
Zu den berichtspflichtigen Unternehmen gehören Einheiten, deren konsolidierte Einnahmen im Geschäftsjahr:
- 3,25 Milliarden PLN überstiegen – wenn die Kapitalgruppe einen konsolidierten Jahresabschluss in PLN erstellt oder;
- 750 Millionen EUR überstiegen – wenn die Kapitalgruppe, deren Muttergesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Polen hat, einen konsolidierten Jahresabschluss in einer anderen Währung als PLN erstellt.
Die Umrechnung der Schwellenwerte für die Zwecke der CBC-Berichterstattung erfolgt gemäß den in Art. 82 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern festgelegten Richtlinien:
- wenn die Muttergesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung außerhalb der Republik Polen hat – die Umrechnung erfolgt nach den Regeln des Landes oder Territoriums, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat (wenn in diesem Land keine Umrechnungsregeln festgelegt sind, gilt der unten angegebene Wechselkurs);
- wenn die Muttergesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung auf dem Gebiet der Republik Polen hat – gilt für die Umrechnung der letzte von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Wechselkurs am letzten Tag des Geschäftsjahres vor dem Berichtsjahr.
Unternehmen, die Mitglieder von Unternehmensgruppen sind, deren Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss der zur Erstellung des CBC-R-Berichts verpflichteten Gruppe konsolidiert wird, müssen eine CBC-P-Meldung einreichen. In der CBC-P-Meldung muss das Unternehmen die CBC-R-Meldeeinheit und den Staat angeben, in dem dieser Bericht eingereicht wird.
Die CBC-P-Meldung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Jahres, für das der konsolidierte Jahresabschluss erstellt wird, einzureichen. Für die meisten Unternehmen wird dies also der 31. März 2021 sein.
Die CBC-R-Bericht ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Jahres, für das der konsolidierte Jahresabschluss erstellt wird, einzureichen.
Die CBC-P-Meldungen und der CBC-R-Bericht sollten in elektronischer Form eingereicht und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Die Formulare sind auf der Website podatki.gov.pl verfügbar. Im Falle von falschen oder unvollständigen bzw. fehlenden Erklärungen kann eine Geldstrafe von bis zu einer Million PLN verhängt werden.
Das ORD-U Formular für das Jahr 2020 soll von den Unternehmen eingereicht werden, die Verträge mit Gebietsfremden im Sinne des Devisengesetzes abgeschlossen haben:
- wenn zwischen ihnen persönliche oder kapitalmäßige Bindungen bestehen (mindestens 5% aller Stimmrechte). Verträge, die im Steuerjahr mit demselben Gebietsfremden abgeschlossen wurden und die Summe der Forderungen oder die Summe der Verbindlichkeiten, die sich aus diesen Verträgen ergeben, den Gegenwert von EUR 300.000,00 übersteigt, werden dabei berücksichtigt;
- die auf dem Territorium der Republik Polen ein Unternehmen, eine Zweigniederlassung oder eine Vertretung haben. Der erwähnte Vertrag unterliegt der Meldepflicht, wenn ein einzelner Wert von Forderungen oder Verbindlichkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, den Gegenwert von EUR 5.000,00 übersteigt.
Die ORD-U-Information sollte innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Ende des Steuerjahres, also in den meisten Fällen bis zum 31. März 2021, erstellt und an die zuständige Behörde gesendet werden. Das ORD-U-Formular kann auf elektronischem Wege eingereicht werden. Es ist auf der Website podatki.gov.pl verfügbar.
Falls Sie noch weitere Fragen zum Thema Steuern haben sollten oder weitere Informationen benötigen, bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kontaktperson, die Ihre Anfrage gerne an die entsprechende Abteilung weiterleiten wird
Aneta Majchrowicz-Bączyk
Partner / Rechtsanwältin (PL)
Fachbereich Steuerrecht
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