Für den Vorsteuerabzug aus einem Rechnungsduplikat ist der Grund für die Ausstellung des Rechnungsduplikats entscheidend

/ Für den Vorsteuerabzug aus einem Rechnungsduplikat ist der Grund für die Ausstellung des Rechnungsduplikats entscheidend

Für den Vorsteuerabzug aus einem Rechnungsduplikat ist der Grund für die Ausstellung des Rechnungsduplikats entscheidend

Für den Zeitpunkt der Abrechnung von Rechnungsduplikaten ist ausschlaggebend, ob der ursprüngliche Rechnungsbeleg bei dem Unternehmen eingegangen ist, und gebucht wurde. Es ist für die Steuerpflichtigen oftmals problematisch, wann der Vorsteuerabzug auf Grund eines Rechnungsduplikats möglich ist.

In manchen Fällen kann die Rechnung storniert werden

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Datum11 Jan. 2016
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Der Aussteller eines Rechnungsbeleges kann die Rechnung, die nicht in den Geschäftsverkehr gekommen ist, d.h. nicht bei dem Rechnungsempfänger eingegangen ist, stornieren. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass das als Rechnungsgegenstand geltende Geschäft nicht durchgeführt wurde.

Besteuerung von Bauten, die mit Windkraftwerken verbunden sind

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Datum07 Jan. 2016
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Wenn eine Liegenschaft mit Bauwerken für Windkraftanlagen (Fundamente, Masten, Straßen- und Platzbelag, Umzäunung, Fernleitungen) bebaut ist, im Eigentum von Landwirten ist, und dieser Grundbesitz für 25 Jahre an die Windparkentwickler verpachtet wurde, sind die Grundstückseigentümer grundsteuerpflichtig. Dabei kann durch vertragliche Bestimmungen keine Übertragung der Steuerpflicht auf ein anderes Unternehmen erlangt werden. Dies resultiert aus der...
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Novellierung des Einkommenssteuergesetzes: 70% Steuer auf Entschädigungsleistungen

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Datum22 Dez. 2015
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Ab dem 1. Januar 2016 werden einige Abfindungs- und Entschädigungszahlungen, die mit dem Wettbewerbsverbot verbunden sind, steuerpflichtig. Entschädigungen mit 70% ESt Die Besteuerung gilt u.a. für Entschädigungszahlungen, die nach Maßgabe der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ausgezahlt werden. Diese Vorschriften regeln nämlich nur Entschädigungen für die Mitarbeiter bzw. für ehemalige Mitarbeiter. Falls ein Manager auf Grundlage eines zivilrechtlichen...
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Gesetzgeber beschränkt Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

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Datum21 Dez. 2015
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Das polnische Parlament hat in einer Novelle zum Arbeitsgesetzbuch den Zeitraum zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen auf 33 Monate beschränkt. Mit der Beschränkung der insbesondere bei polnischen Arbeitgebern weitverbreiteten Praxis, die gleichen Arbeitnehmer ohne objektive Begründung immer wieder fortgesetzt mit befristeten Arbeitsverträgen über Jahre hinweg zu beschäftigen (Ketten-Arbeitsverträge), wird nach Auffassung der Regierung die Position...
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Die Anschaffung von Weihnachtsgeschenken für die Mitarbeiter kann einen sozialen Charakter haben

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Datum17 Dez. 2015
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Die Sozialleistungen für die Mitarbeiter anlässlich Weihnachten bzw. Ostern können entweder durch den Betriebsfonds für Sozialleistungen (Pol. Abk.: ZFŚS) oder durch Betriebsmittel finanziert werden. Die steuerlichen Folgen dieser Leistungen, die sowohl von dem Arbeitgeber als auch von den begünstigten Mitarbeitern zu tragen sind, sind davon abhängig, welche der genannten Finanzierungsquellen gewählt wird. Dies bezieht sich...
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