X. Jubiläum der AHK Polen, Siemianowice Śląskie 19.08.2014

/ X. Jubiläum der AHK Polen, Siemianowice Śląskie 19.08.2014

X. Jubiläum der AHK Polen, Siemianowice Śląskie 19.08.2014

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Datum01 Sep. 2014
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Sehr geehrte Damen und Herren, da wir Mitglied der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer sind, hatte unser Kommunikations- und Marketing-Direktor eine Einladung zum Golfturnier der AHK auf dem Golffeld des Śląski Clubs Golfowy erhalten. In diesem Zusammenhang möchten wir unserem Anthony zu seinem 1. Platz in der Brutto-Kategorie gratulieren. Gut gemacht!

getsix®-Kundenumfrage 2014 – Ergebnisse

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Datum22 Aug. 2014
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getsix® möchte sich bei Ihnen allen für Ihr Feedback auf unsere Umfrage bedanken – insbesondere, da dies in so großer Zahl geschehen ist. Diese wichtige Untersuchung ermöglicht es uns zu erfahren, was verbessert werden könnte oder einfach nur zu hören, wie toll wir sind! Die getsix®-ISO-Standards sind für unser tägliches Geschäft unerlässlich, denn sie erlauben...
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getsix® eröffnet ein neue Repräsentanz in Berlin

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Datum13 Aug. 2014
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Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass die getsix® Gruppe in Deutschland ein weiteres Büro eröffnet. Durch eine Geschäftsstelle in Berlin werden wir noch besser dazu in der Lage sein, sowohl unseren Kundenstamm als auch unsere potenziellen Neukunden zu unterstützen. Die Auslagerung von Geschäftsprozessen (BPO) verbessert die Flexibilität Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisationseinheit in...
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Neue Regeln zur Gesellschafterfremdfinanzierung

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Datum13 Aug. 2014
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Am 7. Mai 2014 fand im polnischen Parlament die erste Lesung eines Regierungsentwurfs zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes statt. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Gesellschafterfremdfinanzierung mit der Einführung einer neuen Methode zur Bestimmung der Grenze für die Abzugsfähigkeit von Zinsen. Bislang klar ist, dass die neuen Regelungen große Auswirkungen auf die steuerliche Überleitungsrechnung polnischer Unternehmen...
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Welche Gesellschaft ist die beste für ein Familienunternehmen?

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Datum07 Aug. 2014
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Viele in Polen tätige Unternehmen sind Familienunternehmen. Eine solche Tätigkeit kann auch in der Rechtsform einer Gesellschaft ausgeübt werden. Die betreffenden Vorschriften sehen keine besonderen Einschränkungen oder Anforderungen für Unternehmen vor, die sich aus Familienmitgliedern zusammensetzen. Sie können zwischen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und einer Handelsgesellschaft (Personen- / Kapitalgesellschaft) wählen. Zu den Personenhandelsgesellschaften zählen...
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Die Pflichten des Arbeitgebers in den Sommermonaten

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Datum07 Aug. 2014
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Die Pflichten des Arbeitgebers im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sind in den Winter- und Sommermonaten umfangreicher als im Rest des Jahres. Die Klimabedingungen während dieser beiden Jahreszeiten zwingen den Arbeitgeber zu zusätzlichen Maßnahmen, um den Arbeitnehmer vor den mit den Winter- und Zimmertemperaturen im Zusammenhang stehenden Einflüssen zu schützen. Im Sommer...
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Arbeitsaufgabe – Rechtliche Aspekte

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Datum07 Aug. 2014
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Arbeitsaufgabe ohne Kündigung – Vertrag wird nicht aufgelöst Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme zu besseren Bedingungen als bisher führt manchmal dazu, sich sofort vom gegenwärtigen Arbeitsgeber zu trennen. Vielfach ist der Grund für eine Arbeitsaufgabe ohne Kündigung die Erfordernis, sofort am neuen Arbeitsplatz anfangen zu müssen. Dies bewirkt, dass die Arbeitnehmer auf die reguläre Vertragskündigung verzichten...
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Abwicklung von Transaktionen auf Fremdwährungskonten

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Datum07 Aug. 2014
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Um Währungsdifferenzen bei Geldmitteln auf Währungskonten zu bestimmen, ist es erforderlich, die Ein- und Ausgänge der Fremdwährungen zu bewerten. Grundsätzlich nimmt man bei diesen Bewertungen den tatsächlich verwendeten Wechselkurs. Ist dies nicht möglich, verwendet man den durch die Polnische Nationalbank (NBP) veröffentlichten Durchschnittswechselkurs vom letzten Werktag vor dem Tag des Ein- oder Ausgangs der Währung.

Umsatzsteuerabrechnung bei Erhalt einer Anzahlung

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Datum07 Aug. 2014
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Erhält man vor Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung die gesamte oder einen Teil der Bezahlung (u.a. Vorauszahlung, Anzahlung oder Rate) bewirkt dies die Entstehung der Steuerpflicht in Bezug auf den erhaltenen Betrag zum Zeitpunkt des Eingangs. Der Anzahlungseingang sollte grundsätzlich durch eine Rechnung nachgewiesen werden.

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