Ausgewählte Steuerdienstleistungen
Steuerberatung
in Polen
Ausgewählte Unternehmensdienstleistungen
getsix® bietet Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Buchhaltung, Personalmanagement, Gehaltsabrechnung und Consulting an, adressiert an die Erfordernisse mittlerer und großer Unternehmen. Wir analysieren aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen und beraten Sie über die neuesten unternehmensrelevanten Geschehnisse in Polen. Wir sind aktives Mitglied in internationalen Verbänden von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, was uns ermöglicht, Sie bei Ihren Auslandsinvestitionen kompetent zu begleiten. Ausländischen Investoren in Polen bieten wir Unterstützung bei allen Tätigkeiten an, die mit der Gründung eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung, der Begleitung sowie der Beratung im Finanz- und Personalrechnungswesen verbunden sind.
getsix® ist ein Mitglied von HLB International, einem weltweiten Netzwerk unabhängiger Buchhaltungsfirmen und Unternehmensberatern.
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We are dedicated to complying fully with the letter and spirit of the laws, rules and ethical principles that govern us. Our continued success depends upon unswerving adherence to this standard.
Use of the very latest software and hardware technology solutions.
getsix® ist ein Mitglied von HLB International, einem weltweiten Netzwerk unabhängiger Buchhaltungsfirmen und Unternehmensberatern.
Highest standards of responsiveness and accuracy of reports, delivered always on time.
Mandantenportal mit „Live-Daten“ – 24/7 Zugriffsmöglichkeit – interaktive Berichte.
Lesen Sie mehr – Reporting Portal »Lesen Sie mehr – Fact Sheet »
Mandantenportal mit 24/7 Zugriffsmöglichkeit.
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Application Hosting (Software-as-a-Service) für Mircosoft Dynamics NAV.
Lesen Sie mehr – SaaS Dynamics NAV »Lesen Sie mehr – Fact Sheet »
Ihre Geschäftsauswertungen begleiten Sie auf Schritt und Tritt.
Lesen Sie mehr – Mobiles Berichtswesen für iPhone & iPad »Lesen Sie mehr – Fact Sheet »Lesen Sie mehr – Internetseite »
Ihre Firma immer dabei.
Lesen Sie mehr – Mobile Extranet auf iPhone & iPad »Lesen Sie mehr – Fact Sheet »Lesen Sie mehr – Internetseite »
Das getsix®-Team besteht aus Wirtschaftsprüfern, Personalmanagern, Juristen, Steuerberatern und IT-Spezialisten. Wir wählen Menschen aus, deren Kompetenzen sich gegenseitig ergänzen, um Sie bestmöglich zu bedienen.
Buchalterek zog nach Wrocław und verbucht am häufigsten am Sitz von getsix® Wrocław. Lesen Sie seine Geschichte auf unserer Internetseite.
Ihr zuverlässiger Partner in Polen – getsix® bietet als erfahrener und starker kaufmännischer Partner eine breite Palette aus vernetzten betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen für internationale Investments in Polen.
Leitfaden zu den steuerlichen und rechtlichen Nuancen von Investitionen in Polen.
Sichert die richtige Entscheidungsfindung für Ihr Unternehmen und hilft Ihnen, zu expandieren und erfolgreich zu sein!
Am 15. November 2021 unterzeichnete der Staatspräsident das Gesetz vom 29. Oktober 2021, das Teil des als "Polish Deal" bekannten Programms ist, und eine Reihe von gravierenden Änderungen in den polnischen Steuervorschriften einführt, von denen die meisten ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen.
Wir stellen die wichitgsten Änderungen steuerlicher Art vor.
Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, erhalten Sie als unser Kunde als Teil des bilateralen Dienstleistungspakets Zugang zum getsix® Customer Extranet.
Finden Sie heraus, wie Sie und Ihre Mitarbeiter durch den Einsatz dieses Kommunikationsmittels Zeit sparen, und sich Ihre tägliche Arbeit erleichtern können.
6 Mai 2024
Wir freuen uns sehr, Sie über eine vom Deutsche-Polnische Wirtschaftskreis EUROPA FORUM organisierte Veranstaltung, das Breslau Weinfestival, zu informieren, das am 17. Mai 2024 um 18:00 Uhr im renommierten Gebäude H14 der Technischen Universität Breslau stattfinden wird. Das Festival bietet nicht nur die Gelegenheit, exzellente Weine direkt aus Niederschlesien zu…
26 April 2024
Das Finanzministerium gab in einer Pressekonferenz mit dem Finanzminister Andrzej Domański und dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung Marcin Łoboda die neuen Implementierungsdaten des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) bekannt. Das Nationale E-Rechnungssystem wird ab folgenden Daten obligatorisch sein: 1 Februar 2026 – für Unternehmen mit einem Umsatz von über 200 Millionen PLN…
25 April 2024
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. Februar 2024 in der Rechtssache C-314/22 betrifft die Auslegung von Artikel 90 der Richtlinie im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Verzugsfrist im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerabrechnung. Fallkontext Das Unternehmen Consortium Remi Group AD (CRG) mit Sitz in Varna, Bulgarien, war im Baugewerbe…