HR & Personalabrechnung Focus 2020 | Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK)
Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK) sind ein neues, langfristiges Privatvorsorgesystem, das auf der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und dem Staat basiert.
Das PPK Vorsorgeprogramm gilt für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen (Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis, Mitarbeiter mit sozialversicherungspflichtigen Auftragsverträgen, Aufsichtsratsmitglieder mit Vergütungsverträgen u.a.). Diese Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge gelten auch für ausländische Mitarbeiter.
Das Programm der Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK) basiert auf folgenden Grundsätzen:
Alter des Mitarbeiters | Anwendungsregelungen zur Teilnahme an den Arbeitnehmer-Kapitalplänen (PPK) |
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unter 18 Jahre | sind ausgeschlossen |
18 bis 55 Jahre | Teilnahme ist obligatorisch, solange nicht ausdrücklich ein Teilnahmeverzicht erklärt wurde |
55 bis 70 Jahre | freiwillige Teilnahme ist möglich |
über 70 Jahre | sind ausgeschlossen |
Die auf dem Konto von PPK gesammelten Gelder sind Privatvermögen des Mitarbeiters; sie werden für einen definierten Zeitraum in verschiedenen Fonds oder in Form von Wertpapieren (Aktien, Anleihen) angelegt. Mit zunehmendem Alter der Teilnehmer soll das Anlagerisiko der angesparten Mittel sinken. In der Praxis bedeutet dies, dass zu Beginn mehr Geld in Aktien und ähnliche Anlageformen investiert wird, die potenziell eine Chance auf höhere Renditen haben, und mit fortschreitendem Alter der Teilnehmer wird der größere Teil des Vermögens in sicherere Instrumente, wie Anleihen (einschließlich Bundesschatzbriefe), investiert. Die Einrichtungen, die die Fonds des Altersvorsorgeprogramms PPK verwalten können, sind Investmentfondsgesellschaften, übliche Pensionsgesellschaften und die ZUS.
Das Angebot der Fonds ist unter www.mojeppk.pl/lista-instytucji-finansowych.html zu finden. Die Webseite beinhaltet auch nützliche Informationen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Allgemeine Bedingungen
Das Gesetz über die PPK-Vorsorge ist am 01.07.2019 in Kraft getreten. Je nach Größe des Unternehmens, sind die Arbeitgeber verpflichtet, einen Verwaltungsvertrag PPK entsprechend folgender Friststellungen abzuschließen:
- Ab 01.07.2019 unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern zum Stichtag 31.12.2018.
- Ab 01.01.2020 unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern zum Stichtag 30.06.2019.
- Ab 01.07.2020 unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern zum Stichtag 31.12.2019.
- Ab 01.01.2021 alle übrigen Unternehmen (inklusive Einheiten des öffentlichen Finanzsektors).
Ausnahmen: Ist die in Frage kommende Unternehmenseinheit wie oben beschrieben Teil einer Kapitalgruppe, können auch kleinere Unternehmen dieser Gruppe bereits in die PPK-Vorsorgeregelung mit einbezogen werden. Ein einzelnes kleines Unternehmen kann jedoch die PPK-Vorsorgeregelungen nicht vor den oben genannten Terminfristen beantragen.
Spezifische Bedingungen
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Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
- Sie sollten bis zum 1. Juli 2019 einen Verwaltungsvertrag PPK mit dem ausgewählten Finanzinstitut abgeschlossen haben und sollte vor dem 25. Oktober 2019 abgeschlossen sein.
- Der Besorgungsvertrag PPK sollte bis zum 12. November 2019 abgeschlossen sein.
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Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern
- Diese Unternehmen können den Verwaltungsvertrag PPK mit einer Finanzinstitution frühestens ab 01.01.2020 jedoch nicht später als bis zum 24.04.2020 abschließen.
- Der Besorgungsvertrag PPK muss spätestens bis 11.05.2020 abgeschlossen werden.
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Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern
- Diese Unternehmen können den Verwaltungsvertrag PPK mit einer Finanzinstitution frühestens ab 01.07.2020 jedoch nicht später als bis zum 27.10.2020 abschließen.
- Der Besorgungsvertrag PPK muss spätestens bis 10.11.2020 abgeschlossen werden.
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Übrige Unternehmen
- Diese Unternehmen können den Verwaltungsvertrag PPK mit einer Finanzinstitution frühestens ab 01.01.2021 jedoch nicht später als bis zum 23.04.2021 abschließen.
- Der Besorgungsvertrag PPK muss spätestens bis zum 10.05.2021 abgeschlossen werden.
Für Einheiten des öffentlichen Finanzsektors:
- Diese Unternehmen können den Verwaltungsvertrag PPK mit einer Finanzinstitution frühestens ab 01.01.2021 jedoch nicht später als bis zum 26.03.2021 abschließen.
- Der Besorgungsvertrag PPK muss spätestens bis zum 10.04.2021 abgeschlossen werden.
Die Höhe der Beiträge
Die Beitragszahlungen erfolgen ab dem nächsten Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Verwaltungsvertrag PPK abgeschlossen wurde. Zahlungen, die vom Arbeitgeber und vom Teilnehmer des PPK finanziert werden, werden zum Tag der Auszahlung der Vergütung berechnet. Die PPK-Beiträge sind jeweils zum Zeitpunkt der Lohnauszahlung zu berechnen. Beitragszahlungen an Finanzinstitutionen sind bis zum 15. des Folgemonats, der auf den Monat folgt, in dem sie berechnet und einbehalten wurden, abzuführen.
Die Zahlungsstruktur sieht wie folgend aus:
- Arbeitnehmerbeitrag: der Grundbeitrag beträgt 2% des Bruttogehalts oder 0,5-2% des Gehalts, wenn der Arbeitnehmer weniger als 120% des Mindestgehalts verdient. Darüber hinaus kann ein Mitarbeiter eine freiwillige Zahlung von bis zu 2% seines Gehalts erklären.
- Staatlicher Beitrag: von dem Arbeitnehmerfond werden ein Jareszuschuss in der Höhe von 240,00 PLN und ein Begrüßungsbeitrag von 250,00 PLN geleistet. Der Begüßungsbeitrag wird nach 3 vollen Monaten der Teilnahme am PPK Programm auf dem Konto des PPK- Teilnehmers verbucht, wenn für diese Monate vom Teilnehmer die Grundzahlungen (Grundbeiträge) geleistet wurden. Der Jahreszuschuss wird dem Konto des Mitarbeiters spätestens bis zum 15.04 des Folgejahres gutgeschrieben. Voraussetzung für den Erhalt der Zuzahlung ist, dass das PPK-Konto in einem bestimmten Kalenderjahr mit einem Betrag von mindestens der Summe der Grundbeiträge, die für den Zeitraum von 6 Monaten mit der Mindestvergütung berechnet wurde, aufgeladen wird. (Erhält der PKK-Teilnehmer das Gehalt weniger als 120% des Mindestlohns, beträgt dieser Betrag 25%).
- Arbeitgeberbeitrag: der Grundbetrag beträgt 1,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, ein Zusatzbeitrag kann bis zu 2,5% des Gehalts festgelegt werden. Der Zusatzbeitrag kann von dem Arbeitgeber je nach Beschäftigungsdauer (Managementvertrag) oder auf der Grundlage des Gehaltsreglements festgelegt werden.
Stufen des Beitrittsprozesses (Arbeitgeberpflichten):
- Analyse der Angebote von Finanzinstitutionen.
- Einrichtung einer Arbeitnehmervertretung (wenn es keine Gewerkschaften gibt).
- Abschluß eines Verwaltungsvertrages PPK (Unternehmen + Finanzinstitut).
- Abschluss eines Managementvertrags für PPK – Antrag der Arbeitnehmer.
- Der Dienst von PPK:
- Berechnung und Auszahlung,
- Verwaltung von Mitarbeiterkündigungen,
- Änderung der Beiträge.
Vollständige Informationen sind auf der Website der Regierung erhältlich: www.mojeppk.pl.
Wir empfehlen Ihnen auch, die Mitarbeiterleitfäden zu verwenden, die im PDF-Format unter den folgenden Links verfügbar sind:
Version Englisch
Version Polnisch
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website.
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