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Änderung der Steuergesetzgebung – Änderungen, die ab 2025

Änderung der polnischen Steuergesetzgebung – Wichtige Änderungen, die ab 2025 in Kraft treten

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Datum18 Dec 2024
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Am 12. Dezember 2024 unterzeichnete der Präsident von Polen eine Novellierung der Steuergesetzgebung, die eine Reihe bedeutender Änderungen für Unternehmen, die in Polen tätig sind, einführt. Die neuen Vorschriften, die die EU-Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) umsetzen, betreffen die Berichterstattung im Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), und erhöhen die Umsatzschwellen für die Pflicht zur Buchführung. Im Folgenden skizzieren wir die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen.


Änderungen der Umsatzschwellen für umfassende Buchführungspflicht in Polen

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Umsatzschwellen, die Unternehmen zur Führung umfassender Buchhaltungsunterlagen verpflichten, angehoben. Gemäß der geänderten Steuergesetzgebung steigt diese Schwelle von derzeit 2 Millionen EUR auf 2,5 Millionen EUR.

Die neue Schwelle gilt für:

  • Privatpersonen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Offene Handelsgesellschaften
  • Partnergesellschaften
  • Erbfolgeunternehmen

Praktisch bedeutet dies, dass Unternehmen mit einem Nettoumsatz aus dem Verkauf von Waren und Produkten im Geschäftsjahr 2024, der mindestens 2,5 Millionen EUR entspricht (berechnet laut Wechselkurs der Nationalbank von Polen 4,2846 PLN/Euro am 1. Oktober 2024, was etwa 10.711.500 PLN entspricht), ab dem Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2024 beginnt, umfassende Buchhaltung vorhalten müssen.

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Die umfassende Buchführung erfordert eine detailliertere und komplexere Erfassung der wirtschaftlichen Operationen, im Einzelnen:

  • Erfassung aller Geschäftsvorgänge, unabhängig davon, ob sie sich auf das steuerpflichtige Einkommen auswirken oder nicht.
  • Erstellung von Jahresabschlüssen gemäß den festgelegten Standards.
  • Einreichung der Jahresabschlüsse beim polnischen Handelsregister (KRS) oder der Polnischen Nationalen Steuerverwaltung (KAS).

Weitere Informationen zur umfassenden Buchführung finden Sie auf unserer Seite: Umfassende Buchführung und Buchhaltungsdienstleistungen.

Vorteile für Unternehmen mit geringeren Umsätzen

Die Erhöhung der Schwellenwerte ermöglicht es kleineren Unternehmen, weiterhin vereinfachte Buchführungsmethoden wie die Einnahme-Überschussrechnung (PKPiR) zu nutzen. Dies verringert die administrativen und finanziellen Belastungen, was ein wesentlicher Vorteil in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist.


Höhere Schwellenwerte für obligatorische Prüfungen der Jahresabschlüsse

Die Änderung der Steuergesetzgebung hebt auch die Schwellenwerte an, ab deren Überschreitung Unternehmen ihre Jahresabschlüsse von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu testieren haben. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Betriebsanforderungen für kleinere Unternehmen zu erleichtern, während die Prüfungspflicht für größere Unternehmen, deren Aktivitäten einen signifikanten Einfluss auf den Markt haben, erhalten bleibt.

Neue Schwellenwerte nach den Änderungen

Die 25%ige Erhöhung der Schwellenwerte bedeutet, dass Unternehmen ab 2025 verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse zu prüfen, wenn ihre Finanzdaten für das Geschäftsjahr folgende Werte überschreiten:

  • Gesamtbilanzsumme: Erhöht von 2,5 Millionen EUR auf 3,125 Millionen EUR (ca. 13.389.375 PLN).
  • Nettoverkaufsumsatz: Erhöht von 5 Millionen EUR auf 6,25 Millionen EUR (ca. 26.778.750 PLN).

Das Kriterium für die durchschnittliche jährliche Beschäftigung bleibt unverändert bei mindestens 50 Mitarbeitern in Vollzeitäquivalenten.

Diese Bestimmungen gelten in erster Linie für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaften, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Einzelunternehmen.

Die neuen Regelungen gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, wobei die Einhaltung der Schwellenwerte auf der Grundlage des Nettoumsatzes aus dem Verkauf von Waren und Produkten für das Geschäftsjahr, welches nach dem 31. Dezember 2023 beginnt, entschieden wird.


Neue Definitionen von Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen

Im Rahmen der Novellierung der Buchführungsgesetze wurden auch Änderungen der Definitionen von Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen vorgenommen. Die neuen Regelungen erhöhen die finanziellen Schwellenwerte für diese Kategorien um 25%.

Nach den aktualisierten Vorschriften wurden die Definitionen von Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen an die geänderten finanziellen Schwellenwerte angepasst, die auf der Bilanzsumme und den Nettoumsätzen aus dem Verkauf von Waren und Produkten basieren. Darüber hinaus bleiben die Beschäftigungskriterien, die ebenfalls die Zugehörigkeit zur entsprechenden Kategorie bestimmen, unverändert.

Mikrounternehmen

Ein Unternehmen wird nach den neuen Bestimmungen als ein Mikrounternehmen eingestuft, wenn es im laufenden und im vorangegangenen Geschäftsjahr zwei der folgenden drei Kriterien nicht überschritt:

  1. Bilanzsumme am Ende des Geschäftsjahres – bis zu 2.000.000 PLN.
  2. Nettoumsatz aus dem Verkauf von Waren und Produkten für das Geschäftsjahr – bis zu 4.000.000 PLN.
  3. Durchschnittliche jährliche Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten – bis zu 10 Mitarbeiter.

Der Verlust des Status als Mikrounternehmen erfolgt, wenn zwei dieser vorstehend genannten Kriterien in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden.

Kleines Unternehmen

Ein kleines Unternehmen muss die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme am Ende des Geschäftsjahres – bis zu 33.000.000 PLN.
  • Nettoumsatz aus dem Verkauf von Waren und Produkten für das Geschäftsjahr – bis zu 66.000.000 PLN.
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten – bis zu 50 Mitarbeiter.

Der Verlust des Status als kleines Unternehmen setzt voraus, dass zwei der vorstehenden Kriterien in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden.

Mittlere Unternehmen

Ein mittleres Unternehmen überschreitet die Schwellenwerte für kleine Unternehmen, erfüllt jedoch noch nicht die Kriterien für große Unternehmen. Die Grenzwerte für mittlere Unternehmen sind:

  • Bilanzsumme am Ende des Geschäftsjahres – bis zu 110.000.000 PLN.
  • Nettoumsatz aus dem Verkauf von Waren und Produkten für das Geschäftsjahr – bis zu 220.000.000 PLN.
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten – bis zu 250 Mitarbeiter.

Große Unternehmen

Obwohl nicht ausdrücklich im Gesetz definiert, wird angenommen, dass Unternehmen, welche die Schwellenwerte bei Bilanzsumme, Umsatz und durchschnittlicher Beschäftigung für mittlere Unternehmen überschreiten, als große Unternehmen betrachtet werden.


Pflicht zur ESG-Berichterstattung – ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

Die Änderung führt ein neues Kapitel in das Steuergesetz ein, das die Bestimmungen der CSRD-Richtlinie (2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzt. Ziel ist es, eine größere Gruppe von Unternehmen zu verpflichten, Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfragen (ESG) offenzulegen.

Betroffene Unternehmen:

  • Alle großen Unternehmen,
  • Muttergesellschaften großer Unternehmenskapitalgruppen,
  • Kleine und mittlere Unternehmen, die an regulierten Märkten notiert sind (ausgenommen notierte Mikrounternehmen),
  • Bestimmte Bedingungen und Kriterien in der Größenordnung erfüllende Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten, deren oberste Muttergesellschaft oder eigenständige Gesellschaft den Vorschriften eines Drittstaates unterliegt, aber einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen EUR innerhalb der EU erzielt.

Implementierungszeitplan

Die Bestimmungen der CSRD-Richtlinie definieren drei Gruppen von Unternehmen, die zu unterschiedlichen Zeiten der Berichterstattungspflicht unterliegen:

  • Für das Jahr 2024: Berichtspflicht für die Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen.
  • Für das Jahr 2025: Große Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen EUR,
    • Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen EUR,
    • Durchschnittliche jährliche Beschäftigung von mindestens 250 Mitarbeitern.
  • Für das Jahr 2026: Die Verpflichtung gilt für an der Börse notierte kleine und mittlere Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen, sowie für kleine und nicht komplex aufgestellte Kreditinstitute und abhängige Versicherungsunternehmen.

Die ersten ESG-Berichte müssen für das Geschäftsjahr 2024 erstellt werden, und eine obligatorische Testierung durch Wirtschaftsprüfer wird zum Standard. Alle Berichte werden gemäß einheitlichen europäischen Standards erstellt, um ihre Konsistenz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Diese Informationen werden in einem separaten Abschnitt des Lageberichts untergebracht, der in elektronischer Form verfügbar ist.


Zusammenfassung

Die Änderung des polnischen Steuergesetzes, die 2025 in Kraft tritt, führt eine Reihe von bedeutenden Änderungen ein, die darauf abzielen, die Buchführungspflichten für Unternehmen zu vereinfachen, und die Vorschriften an EU-Richtlinien anzupassen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Anhebung der Umsatzschwellen, die die Führung umfassender Buchhaltungsunterlagen vorschreiben, und die Ausweitung der ESG-Berichtspflichten, welche die Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen einführt.

Mit den höheren Umsatzschwellen können kleinere Unternehmen in Polen längere Zeit vereinfachte Buchführungsmethoden anwenden, wodurch ihre administrativen Belastungen reduziert werden. Ebenso wird die Anhebung der Schwellenwerte für Testierungen durch Wirtschaftsprüfer eine Senkung der Kosten für kleinere Wirtschaftssubjekte zur Folge haben.

Alle diese Änderungen zielen darauf ab, die Datentransparenz der Unternehmen zu erhöhen, die Unternehmensführung zu vereinfachen, und die Einhaltung der EU-Vorgaben sicherzustellen.

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