Neue Liste der Länder und Gebiete mit schädlichem Steuerwettbewerb
Der Finanzminister hat eine aktualisierte Liste der Länder und Gebiete veröffentlicht, die einen schädlichen Steuerwettbewerb bei der Einkommensteuer (PIT) und der Körperschaftsteuer (CIT) betreiben. Die neue Liste umfasst insgesamt 25 Länder, wobei eine wichtige Änderung die Streichung des Fürstentums Andorra von der Liste ist.
Die neuen Vorschriften traten am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzen die vorherigen Regelungen, einschließlich der Verordnung des Finanzministers vom 28. März 2019 (Gesetzblatt, Pos. 599).
Gemäß der Verordnung gelten die folgenden Länder und Gebiete als Länder, die einen schädlichen Steuerwettbewerb betreiben:
- Anguilla – Britisches Überseegebiet des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland
- Antigua und Barbuda
- Sint Maarten, Curaçao – Länder innerhalb des Königreichs der Niederlande
- Königreich Bahrain
- Britische Jungferninseln – Britisches Überseegebiet des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland
- Cookinseln – Selbstverwaltetes Gebiet in freier Assoziation mit Neuseeland
- Commonwealth von Dominica
- Grenada
- Sark – Britisches Kronbesitz
- Hongkong – Sonderverwaltungsregion der Volksrepublik China
- Republik Liberia
- Macau – Sonderverwaltungsregion der Volksrepublik China
- Republik Malediven
- Republik Marshallinseln
- Republik Mauritius
- Fürstentum Monaco
- Republik Nauru
- Niue – Selbstverwaltetes Gebiet in freier Assoziation mit Neuseeland
- Republik Panama
- Unabhängiger Staat Samoa
- Republik Seychellen
- Saint Lucia
- Königreich Tonga
- Amerikanische Jungferninseln – Nichtinkorporiertes Gebiet der Vereinigten Staaten
- Republik Vanuatu
Unternehmer und Unternehmen, die Transaktionen mit Geschäftspartnern aus den oben genannten Gerichtsbarkeiten durchführen, müssen die geltenden Vorschriften zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken beachten. Wird die in den CIT- und PIT-Gesetzen festgelegte Schwelle überschritten, kann die Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation bestehen.
Es wird empfohlen, Änderungen in der Gesetzgebung kontinuierlich zu verfolgen, um die Einhaltung der geltenden Steuervorschriften sicherzustellen und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Falls eine Verrechnungspreisdokumentation erforderlich ist, stehen wir Ihnen mit unserer Unterstützung zur Verfügung und ermutigen Sie, mit uns in Kontakt zu treten.
Rechtsgrundlage:
- Verordnung des Finanzministers vom 18. Dezember 2024 über die Festlegung der Länder und Gebiete mit schädlichem Steuerwettbewerb im Bereich der Körperschaftsteuer (Gesetzblatt von 2024, Pos. 1928).
- Verordnung des Finanzministers vom 18. Dezember 2024 über die Festlegung der Länder und Gebiete mit schädlichem Steuerwettbewerb im Bereich der Einkommensteuer (Gesetzblatt von 2024, Pos. 1929).
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:
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