Was ist eine vollständige Buchführung in Polen und für wen gilt sie?
Ist Ihr Unternehmen bereit für eine vollständige Buchführung in Polen? Oder haben Sie kürzlich die Schwelle überschritten, die Sie zwingt, Ihr Buchführungssystem zu ändern? Die vollständige Buchführung ist ein Thema, das Besorgnis erregen kann, gleichzeitig aber auch der Schlüssel zu einer transparenteren Verwaltung der Unternehmensfinanzen in Polen ist. Es empfiehlt sich herauszufinden, was dieses System genau ist und wer es anwenden muss.
Was ist die vollständige Buchführung in Polen?
Die vollständige Buchführung in Polen ist ein Buchhaltungssystem, das alle Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen genau erfasst. Nach polnischem Recht müssen alle Unternehmer Aufzeichnungen über die Geschäftsvorgänge führen. Dies betrifft alle Unternehmen, die als Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder juristische Personen eingetragen sind. Sie sind verpflichtet, Einnahmen, Ausgaben und finanzielle Ergebnisse zu dokumentieren.
In der Praxis stehen Unternehmern in Polen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Vereinfachte Buchführung – geeignet für kleinere Unternehmen, wie Einzelunternehmer, die bestimmte Umsatzschwelle nicht überschreiten.
- Vollständige Buchführung – ein komplexeres System, das detaillierte Aufzeichnungen aller finanziellen Vorgänge gemäß dem polnischen Rechnungslegungsgesetz erfordert.
Für größere Unternehmen mit höheren Umsätzen wird die vollständige Buchführung obligatorisch.
Für wen in Polen gilt die vollständige Buchführung?
Die vollständige Buchführung gilt für:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.)
- Aktiengesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Kommanditgesellschaften auf Aktien
Aber das ist noch nicht alles. Auch wenn Sie ein Einzelunternehmen (poln. JDG) sind, können Sie verpflichtet sein, eine vollständige Buchführung einzuführen, wenn Ihr Jahresumsatz 2.000.000 € (ca. 8,55 Mio. PLN zum Wechselkurs vom Dezember 2024) übersteigt.
Darüber hinaus erfordert die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft ebenfalls die Einführung der vollständigen Buchführung. Mit dem Wachstum Ihres Unternehmens und dem Überschreiten der Umsatzschwelle wird die vollständige Buchführung in Polen zu einer unvermeidlichen Notwendigkeit.
Was umfasst die vollständige Buchführung?
Die vollständige Buchführung in Polen ist nicht nur Buchhaltung. Sie erfordert auch eine ausführliche Dokumentation und Aufzeichnungen, die Folgendes umfassen:
- Journal – eine Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in chronologischer Reihenfolge.
- Hauptbuch – ein Register aller finanziellen Transaktionen.
- Nebenbücher – zur Erfassung detaillierter Daten.
- Probebilanz – Zusammenfassungen der Salden im Hauptbuch und in den Nebenbüchern.
- Inventar – eine Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Jeder Buchungsbeleg muss das Transaktionsdatum, die Belegnummer, den Betrag und eine detaillierte Beschreibung enthalten. Diese Buchungsbelege müssen dauerhaft und unveränderbar sein, sodass sie leicht überprüft werden können.
Vollständige Buchführung – für wen?
Obwohl die vollständige Buchführung für viele größere Unternehmen in Polen obligatorisch ist, kann sich jedes Unternehmen für dieses System entscheiden, auch wenn es die erforderlichen Umsatzschwellen nicht erreicht. Wenn Sie sich für die Einführung der vollständigen Buchführung in Polen entscheiden, müssen Sie dies dem Finanzamt melden oder Ihren Eintrag im Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen (CEIDG) vor Beginn des neuen Geschäftsjahres ändern.
Allerdings ist die vollständige Buchführung komplex und zeitaufwendig. Sie bringt viel Verantwortung mit sich, weshalb sich viele Unternehmer dafür entscheiden, mit einem Buchhaltungsbüro zusammenzuarbeiten oder einen professionellen Buchhalter zu beauftragen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.
Wenn Sie verpflichtet sind, eine vollständige Buchführung in Polen zu führen, oder planen, ein Unternehmen zu gründen, das dieser Verpflichtung unterliegt, laden wir Sie ein, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren. Unser Team unterstützt Sie gerne, beantwortet Ihre Fragen und präsentiert die besten Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse in Polen zugeschnitten sind.
Zusammenfassung –Tipps für Unternehmer in Polen
- Stellen Sie auf eine vollständige Buchführung um, wenn Ihr Jahresumsatz 2.000.000 € überschreitet. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift, deren Nichteinhaltung zu finanziellen Sanktionen führen kann.
- Wählen Sie die vollständige Buchführung, wenn Sie die Finanzen Ihres Unternehmens im Detail kontrollieren wollen. Dieses System ermöglicht eine präzise Überwachung von Kosten, Einnahmen und Gewinnen, was die Budgetierung und strategische Entscheidungen erleichtert.
- Arbeiten Sie mit einem professionellen Buchhaltungsbüro in Polen zusammen. Ein erfahrener Buchhalter sorgt nicht nur für die Einhaltung der Vorschriften, sondern zeigt auch Bereiche auf, in denen Sie Ihre Kosten optimieren oder Ihre Rentabilität verbessern können.
- Nutzen Sie die vollständige Buchführung zur Vorbereitung auf Steuerprüfungen. Dank detaillierter Berichte und Aufzeichnungen werden Sie Probleme bei der Überprüfung durch die Behörden vermeiden.
- Zögern Sie nicht mit der Entscheidung, wenn Ihr Unternehmen schnell wächst. Mit steigenden Umsätzen und komplexeren Finanzvorgängen wird die vollständige Buchführung entscheidend für die Stabilität Ihres Unternehmens.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:
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