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Mindestlohn in Polen und den Niederlanden im Jahr 2026 – Vergleich der Beschäftigungskosten

Mindestlohn in Polen und den Niederlanden im Jahr 2026 – Vergleich der Beschäftigungskosten

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Datum09 Sep. 2026
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Im Jahr 2026 ist die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zum Mindestlohn in Polen deutlich günstiger als in den Niederlanden.

Ergebnisse im Überblick
1

In Polen beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026 4.806 PLN brutto pro Monat; die kalkulatorischen Arbeitgeberkosten liegen bei rund 5.790,28 PLN.

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In den Niederlanden haben Arbeitnehmer ab 21 Jahren seit dem 1. Juli 2026 Anspruch auf mindestens 14,99 EUR brutto pro Stunde; zuvor galt ein Satz von 14,71 EUR.

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In den Niederlanden haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein Urlaubsgeld (vakantiegeld) in Höhe von mindestens 8 % des Bruttolohns zusätzlich zum Grundgehalt.

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Für einen kleinen niederländischen Arbeitgeber mit niedrigem AWf-Satz für den Arbeitslosenfonds liegen die kalkulatorischen Kosten bei rund 3.244,16 EUR pro Monat vor dem variablen Whk-Beitrag und etwaigen Rentenbeiträgen.

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Nach dem hier verwendeten Modell entsprechen die direkten Arbeitgeberkosten in den Niederlanden vor Whk etwa dem 2,4-Fachen der indikativen Kosten in Polen.

Wesentliche Erkenntnisse

Die beiden Lohnsysteme sind nicht unmittelbar vergleichbar

Polen verwendet einen gesetzlichen Monatsmindestlohn, während die Niederlande einen an die Arbeitszeit gekoppelten Stundenmindestlohn anwenden.

Die niederländischen Arbeitgeberkosten hängen vom Beschäftigungsmodell ab

Vertragsart, Unternehmensgröße, Whk, ein Tarifvertrag – Collectieve Arbeidsovereenkomst (CAO) – und Rentenverpflichtungen können das endgültige Beschäftigungsbudget beeinflussen.

Der Bruttomindestlohn zeigt nicht die vollständigen Kosten

Arbeitgeberbeiträge, Urlaubsgeld und weitere beschäftigungsbezogene Verpflichtungen müssen ebenfalls in den Vergleich einbezogen werden.

Der Mindestlohn ist kein Näherungswert für Fachkräftegehälter

Die marktübliche Vergütung für bestimmte Positionen kann in beiden Ländern deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.


Warum reicht der Mindestlohn allein für den Kostenvergleich nicht aus?

Der Mindestlohn in Polen und den Niederlanden im Jahr 2026 basiert auf unterschiedlichen Systemen. In Polen gilt ein monatlicher gesetzlicher Mindestlohn, in den Niederlanden ein Stundenmindestlohn.

Für Unternehmen sind deshalb die vollständigen Arbeitgeberkosten entscheidend: Vergütung, Beiträge, Urlaubsgeld und weitere Pflichten aus dem jeweiligen Beschäftigungsmodell. Auch die Personal- und Lohnbuchhaltung muss entsprechend eingeplant werden.

Wenn Sie auch andere Beschäftigungsstandorte vergleichen, lesen Sie unsere weiteren Analysen zu den Beschäftigungskosten: Mindestlohn in Polen und Deutschland im Jahr 2026 sowie Mindestlohn in Polen und dem Vereinigten Königreich im Jahr 2026.

So lässt sich besser einschätzen, wie sich unterschiedliche Mindestlohnsysteme und Arbeitgeberkosten auf die Planung internationaler Teams auswirken.

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Wie hoch sind die modellhaften Arbeitgeberkosten?

In Polen beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026 4.806 PLN brutto pro Monat. Bei einem angenommenen Unfallversicherungsbeitrag von 1,67 % ergeben sich arbeitgeberfinanzierte Beiträge von rund 984,28 PLN und indikative Gesamtkosten von 5.790,28 PLN pro Monat. Mitarbeiterkapitalpläne (PPK) und Zusatzleistungen sind nicht enthalten.

In den Niederlanden beträgt der Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 21 Jahren seit dem 1. Juli 2026 14,99 EUR brutto pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden ergibt sich modellhaft ein Monatslohn von 2.598,27 EUR. Einschließlich 8 % Urlaubsgeld beträgt die durchschnittliche monatliche Basis 2.806,13 EUR.

Für einen kleinen Arbeitgeber mit dem niedrigeren AWf-Satz betragen die grundlegenden Arbeitgeberabgaben im Modell 15,61 %. Daraus ergeben sich rund 3.244,16 EUR pro Monat vor Whk und etwaigen Rentenbeiträgen. Der höhere AWf-Satz von 7,74 % erhöht die Kosten um rund 140 EUR monatlich vor Whk.

Vergleich der Beschäftigungskosten · 2026
Ein Arbeitnehmer zum Mindestlohn kostet in den Niederlanden rund 2,4-mal mehr
Modellhafter Vergleich der Kosten für die Beschäftigung eines Vollzeitarbeitnehmers zum gesetzlichen Mindestlohn 2026: Polen und die Niederlande.
Polen
Niederlande
Gesetzlicher Mindestlohn
4.806 PLN brutto / Monat (ab 1. Januar 2026)
14,99 EUR brutto / Stunde, ab 21 Jahren (ab 1. Juli 2026)
Art des Satzes
monatlich
stündlich
Modellhafte Stundenzahl
monatliche Vergütung
173,33 Stunden/Monat bei einer 40-Stunden-Woche
Gesetzliches Urlaubsgeld
kein separates, allgemeines 8-%-Urlaubsgeld entsprechend dem niederländischen System
mindestens 8 % (vakantiegeld)
Indikative monatliche Kosten
≈ 5.790,28 PLN (1.341,74 EUR)
/ Monat
≈ 3.244,16 EUR / Monat + Whk
≈ 2,4×
Modellergebnis
Nach dem hier verwendeten Modell entsprechen die direkten Arbeitgeberkosten in den Niederlanden vor Whk etwa dem 2,4-Fachen der indikativen Kosten in Polen.

Welche zusätzlichen Kosten können in den Niederlanden entstehen?

Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem vom Whk-Beitrag, einem Tarifvertrag – Collectieve Arbeidsovereenkomst (CAO) – und einer möglichen branchenbezogenen Pensionskasse ab. Ein CAO kann eine Vergütung oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns vorsehen.

Bei Krankheit muss ein Arbeitgeber grundsätzlich mindestens 70 % der zuletzt bezogenen Vergütung zuzüglich des anwendbaren Urlaubsgelds für bis zu zwei Jahre weiterzahlen. Hinzu kommen Pflichten zur Wiedereingliederung.


Was sollte ein Unternehmen vor der Standortwahl prüfen?

Die Kalkulation sollte mindestens umfassen:

  • das marktübliche Gehalt der konkreten Position,
  • sämtliche Arbeitgeberbeiträge und gesetzliche Zulagen,
  • Vertragsart und Arbeitszeit,
  • CAO, Pensionskasse und Whk-Satz,
  • Krankheitsausfall, Zusatzleistungen und Personalabrechnung,
  • Steuer- und Sozialversicherungspflichten bei grenzüberschreitender Arbeit.

Eine ordnungsgemäß organisierte Personal- und Lohnbuchhaltung in Polen gehört damit ebenfalls zur Kalkulation der Betriebskosten eines geplanten Teams.

Checkliste für CFO & HR
Was sollte ein Unternehmen vor der Wahl Polens oder der Niederlande als Beschäftigungsstandort prüfen?
Der gesetzliche Mindestlohn ist nur der Ausgangspunkt. Vor der Entscheidung über den Beschäftigungsstandort sollten die vollständigen Jahreskosten jeder Position anhand dieser sechs Faktoren kalkuliert werden.
01
Marktübliches Gehalt
Die Kalkulation sollte auf dem tatsächlichen marktüblichen Gehalt für die konkrete Position und nicht nur auf dem gesetzlichen Mindestlohn basieren. Für Fachpositionen kann die marktübliche Vergütung in beiden Ländern deutlich höher liegen.
02
Arbeitgeberbeiträge
Sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberabgaben und Zulagen sind zu berücksichtigen. In Polen werden die wichtigsten Arbeitgeberbeiträge grundsätzlich als Prozentsätze des Bruttolohns berechnet; in den Niederlanden variieren die Kosten je nach Vertragsart, Unternehmensgröße und anwendbarem Satz.
03
Vertragsart und Arbeitszeit
Dies ist insbesondere in den Niederlanden wichtig. Grundsätzlich kann ein schriftlicher unbefristeter Arbeitsvertrag, der kein Abrufvertrag ist, für den niedrigeren Satz von 2,74 % des niederländischen Arbeitslosenfonds (AWf) in Betracht kommen; in vielen anderen Fällen gilt der Satz von 7,74 %.
04
CAO und Pensionskasse
Es ist zu prüfen, ob ein Tarifvertrag (CAO) gilt und ob die Teilnahme an einer branchenbezogenen Pensionskasse verpflichtend ist. Ein CAO kann Vergütung und andere Beschäftigungsbedingungen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns festlegen.
05
Krankheitsausfall und Leistungen
Kosten für Krankheitsausfall und Leistungen sollten eingeplant werden. Grundsätzlich ist ein niederländischer Arbeitgeber verpflichtet, während einer Krankheit von bis zu zwei Jahren mindestens 70 % der Vergütung zuzüglich des anwendbaren Urlaubsgelds weiterzuzahlen und hat zudem Pflichten im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers.
06
HR-/Lohnbuchhaltungsadministration und grenzüberschreitende Pflichten
Zu berücksichtigen sind die HR- und Lohnbuchhaltungsadministration sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten, wenn ein Arbeitnehmer grenzüberschreitend zwischen Polen und den Niederlanden tätig ist.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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