WH-OSC ist eine Erklärung, die vom Abzugsverpflichteten im Bereich der Körperschaftsteuer (CIT) im Zusammenhang mit der Quellensteuer in Polen (WHT Poland) eingereicht wird. Sie dient dazu zu bestätigen, dass der Abzugsverpflichtete auch nach Überschreiten des Schwellenwerts von 2.000.000 PLN an Zahlungen an einen Steuerpflichtigen innerhalb eines Steuerjahres weiterhin berechtigt ist, eine Befreiung, einen Steuerabzug von null oder einen Steuersatz aus einem Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden, anstatt die Quellensteuer nach dem nationalen Steuersatz einzubehalten.
Im Formular WH-OSC erklärt der Abzugsverpflichtete, dass er über die Unterlagen verfügt, die für die Anwendung der steuerlichen Präferenz erforderlich sind, und dass er nach Prüfung des Falls mit der gebotenen Sorgfalt keine Kenntnis von Umständen hat, die der Anwendung einer Befreiung, eines unterlassenen Steuerabzugs oder eines DBA-Steuersatzes entgegenstehen.
Hinsichtlich der Frist muss WH-OSC spätestens am letzten Tag des zweiten Monats eingereicht werden, der auf den Monat folgt, in dem der Schwellenwert von 2.000.000 PLN überschritten wurde. Grundsätzlich ermöglicht die Abgabe dieser Erklärung die weitere Anwendung der Präferenz bis zum Ende des Steuerjahres. Danach ist eine zusätzliche Folgerklärung einzureichen, um zu bestätigen, dass die Voraussetzungen erfüllt waren.
In der Praxis ist außerdem zu beachten:
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WH-OSC gilt für CIT-Fälle,
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das entsprechende Formular für PIT ist WH-OSP,
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die Erklärung ist vom Leiter der Einheit oder von einem benannten Mitglied eines mehrgliedrigen Organs zu unterzeichnen,
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sie kann nicht von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden,
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das Formular wird elektronisch über das System e-Deklaracje eingereicht.



