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Wirtschaftsmediation in Polen: eine neue Qualität im Business ab 1. Januar 2016

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Datum26 Jan 2016
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Lösungen im Gesetz zur Förderung von gütlichen Methoden der Konfliktbeilegung.

Ab 1. Januar 2016 tritt das Gesetz zur Förderung von gütlichen Methoden der Konfliktbeilegung in Kraft, vorbereitet durch das Wirtschaftsministerium in Kooperation mit dem Justizminister.

Die neuen Vorschriften sollen vor allem dazu beitragen, dass die Anzahl der zur Mediation gerichteten Wirtschaftsstreitigkeiten, und das Bewusstsein der Unternehmer bezüglich der Mediation als einer Alternative zu Gerichtsverfahren steigen wird. Diese Lösung ermöglicht auch, den jeweiligen Konflikt auf eine kostengünstigere, schnellere und weniger formalbezogene Weise beizulegen.

Das Projekt bezieht u.a. ein System von prozeduralen und organisatorischen Berechtigungen, als auch wirtschaftliche Anreize ein. Es werden auch Regelungen betreffend die Qualifikationen von festen Mediatoren eingeführt. Was fürs Business extrem wichtig scheint, ist die Tatsache, dass es unter den vorgeschlagenen Lösungen auch steuerliche Anreize gibt. Der Gesetzentwurf enthält eine Möglichkeit, die Korrekturmehrwertsteuerrechnung und weitere korrigierende Unterlagen in Bezug auf die Korrektur von Einnahmen und Betriebsausgaben (Korrektur der Steuergrundlage in PIT und CIT) in einem laufenden Abrechnungszeitraum zu verrechnen, was zur Folge haben wird, das die Beschwerlichkeiten, verbunden mit der heutzutage geltenden Pflicht, die Korrektur rückwirkend zu tätigen, deutlich geringer werden.

Im Gesetz wird eine Reihe von Änderungen in der Zivilprozedur eingeführt, darunter bezüglich der Gerichtskosten, und es wird zulässig sein, die Kosten einer infolge der gerichtlichen Anweisung geführten Mediation auf spätere Gerichtskosten anzurechnen. Manche mit der Führung eines Mediationsverfahrens verbundenen Gerichtsgebühren werden ebenfalls Änderungen unterliegen. Alle im Entwurf vorgeschlagenen Lösungen sollen die Parteien vor allem dazu veranlassen, Schritte zwecks gütlicher Streitbeilegung zu unternehmen, statt Streitigkeiten vor Gericht einzubringen.

Zu bedeutsamsten Neuregelungen im Rahmen der Mediation gehören u.a.:

  • die Einführung einer Pflicht, bereits im ersten Prozessschreiben, d.h. in der Klageschrift, darüber informieren zu müssen, ob die Parteien Schritte zwecks Durchführung einer Mediation oder eine andere alternative Methode zur Lösung des Konflikts vorgenommen haben,
  • eine durch den Richter in jeder Etappe des Prozesses zu tätigende Beurteilung, ob der jeweilige Streit einvernehmlich abgewickelt werden kann, und die Motivierung der Parteien, eine Mediation in Anspruch zu nehmen,
  • die Befreiung des Antrags auf Genehmigung eines außergerichtlichen und vor einem Mediator geschlossenen Vergleiches von Gerichtsgebühren,
  • eine Erleichterung zur Inanspruchnahme der Möglichkeit, einen Mediator aus einer öffentlich zugänglichen Liste fester Mediatoren auswählen zu können,
  • die schnellstmögliche Übermittlung von Kontaktdaten der Parteien an den Mediator, um das Prüfungstempo von Streitigkeiten zu beschleunigen,
  • die Möglichkeit, Arme von Kosten einer gerichtlichen Mediation freizustellen.

Im Gesetz werden ebenfalls Änderungen im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit eingeführt. Die hier neu vorgeschlagenen Lösungen betreffen u.a:

  • die Einführung der Eininstanzlichkeit für vor Allgemeingerichten geführte Streitigkeiten wegen Anerkennung oder Feststellung der Vollstreckbarkeit bei Urteilen staatlicher Schiedsgerichte oder Verfahren anhand von Klagen auf Aufhebung eines Urteils des Schiedsgerichts (das sog. Folgeschiedsverfahren),
  • die Verkürzung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde wegen Aufhebung eines Urteils des Schiedsgerichts von drei auf zwei Monate.

Die Lösung von Streitigkeiten auf gütlichem Wege erleichtert Unternehmern, ihre Wirtschaftstätigkeit auszuüben, und erlaubt ihnen, die Zusammenarbeit zwischen ihren Firmen fortzusetzen, was in der Regel nach einem langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozess nicht mehr möglich ist. Es soll betont werden, dass das Problem schleichender und kostspieliger Wirtschaftsprozesse alle Unternehmer in Polen betrifft, darunter auch Investoren. Derartige Angelegenheiten bilden des Öfteren vielschichtige und komplexe Prozesse, welche die Zusammenarbeit zwischen Parteien ruinieren. Deswegen besteht Bedarf an Institutionen oder Mediationszentren, die imstande sind, einen zwischen einem ausländischen Investor und seinem polnischen Vertragspartner entstandenen Konflikt professionell beizulegen. In diesem Sinne handelt in Warschau das Internationale Mediationszentrum, dessen Zweck ist es, Wirtschaftsstreitigkeiten im internationalen Wirtschaftsverkehr beizulegen. Das Internationale Mediationszentrum (mcm.org.pl) ist bei internationalen und bilateralen Industrie- und Handelskammern tätig.

Quelle: TaylorWessing (Dezember, 2015)

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