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Änderungen der Regeln für die Berechnung des Freibetrags für die Sozialversicherungskasse des Unternehmens

Änderungen der Regeln für die Berechnung des Freibetrags für die Sozialversicherungskasse des Unternehmens

kancelaria prawna sdzlegal Schindhelm

Am 2. August 2023 unterzeichnete der Präsident das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonderlösungen für die Umsetzung des Haushaltsgesetzes für 2023 und einiger anderer Gesetze. Das Gesetz regelt Änderungen in Bezug auf die Höhe der Mittelzuführungen und die Bedingungen für die Einrichtung des Fonds für betriebliche Sozialleistungen (ZFŚS). Das Gesetz wurde am 10. August 2023 im Gesetzesblatt veröffentlicht (Pos. 1586).

Gemäß dem Gesetz über den Fonds für soziale Leistungen der Unternehmen ist die Berechnungsgrundlage für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 das monatliche Gehalt in der Volkswirtschaft aus dem zweiten Halbjahr 2019.

Die Änderungen bedingen folgende Berechnungsgrundlage für die Zuführung zu dem Fonds:

  • vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 – durchschnittlicher Monatslohn in der Volkswirtschaft im zweiten Halbjahr 2019 in Höhe von 4.434,58 PLN
  • vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 – durchschnittliches Monatsgehalt in der Volkswirtschaft im zweiten Halbjahr 2021 in Höhe von 5.104,90 PLN.

Bis jetzt beliefen sich die Zuführungen an den Sozialfonds auf:

  • für einen Arbeitnehmer unter normalen Arbeitsbedingungen – 37,5%, 1.662,97 PLN,
  • für einen Arbeitnehmer, der eine Arbeit unter besonderen Bedingungen oder eine Arbeit besonderer Art verrichtet, 50 %, 2.217,29 PLN.

Die Erhöhung des Grundbetrages der Zulagen bedeutet, dass die jährliche Zulage für den Sozialfonds ab dem 1. Juli 2023 wie folgt ausfallen wird

  • für einen Arbeitnehmer unter normalen Arbeitsbedingungen – 37,5%, 1.914,34 PLN,
  • für einen Arbeitnehmer, der eine Arbeit unter besonderen Bedingungen oder eine besondere Arbeit verrichtet, 50 %, 2.552,45 PLN.

Der Gegenwert der für das Jahr 2023 aufgelaufenen Zuführungen, und der Erhöhungen, ist vom Arbeitgeber bis zum 30. September 2023 auf das Bankkonto des betrieblichen Sozialleistungsfonds zu überweisen, wobei der Betrag der bis dahin überwiesenen Zuführungen und Erhöhungen berücksichtigt wird.


kancelaria prawna sdzlegal SchindhelmQuelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.

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