Neueste Änderungen in den Vorschriften für die Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger
Die Änderungen der Vorschriften zur Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind, zielen darauf ab, den Einstellungsprozess zu erleichtern und die Regelungen an die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Die eingeführten Änderungen sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer aus der Ukraine relevant, da sie die Beschäftigungsverfahren, Arbeitsbedingungen und Informationspflichten betreffen.
Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen vor.
Klärung der Bedingungen für das Recht zur Arbeitsaufnahme in Polen durch ukrainische Staatsbürger
Gemäß den neuesten Änderungen müssen die folgenden Bedingungen insgesamt erfüllt sein:
- Der ukrainische Staatsbürger hält sich legal in Polen auf.
- Der Arbeitgeber benachrichtigt das zuständige Bezirksarbeitsamt innerhalb von 7 Tagen ab dem Arbeitsbeginn des ukrainischen Staatsbürgers über die Arbeitsaufnahme.
- Die Arbeitszeit darf nicht kürzer sein, als die in der Anmeldung angegebene Arbeitszeit, bzw. die Anzahl der Stunden darf nicht geringer sein als die in der Anmeldung angegebene Stundenzahl.
- Der ukrainische Staatsbürger bekommt ein Gehalt, das nicht niedriger sein darf als in der Anmeldung angegeben oder das gemäß dem darin festgelegten Satz berechnet wird und proportional erhöht wird im Falle einer Erhöhung der Arbeitszeit oder der Anzahl der Arbeitsstunden.
- Das Gehalt, das der ukrainische Staatsbürger erhält, erfüllt die Anforderungen, wenn diese Bestimmungen gelten.
Änderung der Frist für die Benachrichtigung des Kreisarbeitsamtes über die Beschäftigung eines Ausländers
Seit dem Inkrafttreten der Änderungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Bezirksarbeitsamt innerhalb von 7 Tagen (statt bisher 14 Tagen) über die Beschäftigung eines Ausländers zu informieren.
Es ist zu beachten, dass diese Verpflichtung nicht gilt, wenn der ukrainische Staatsbürger gemäß Artikel 87 des Gesetzes vom 20. April 2004 zur Förderung der Beschäftigung und der Arbeitsmarktinstitutionen in Polen arbeitet, d.h. auf einer anderen Grundlage für legale Beschäftigung, es sei denn, es wurde eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt, für die eine Meldepflicht gilt.
Erneuerung der Meldung über die Arbeitsaufnahme
Der Gesetzgeber hat die Meldung innerhalb von 7 Tagen wiederholt werden muss, wenn:
- sich die Art des Vertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem ukrainischen Staatsbürger ändert oder
- sich die Position oder die Art der ausgeübten Tätigkeit ändert oder
- die Arbeitszeit oder die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche oder Monat, wie in der Meldung angegeben, gekürzt wird oder
- der monatliche oder stündliche Lohnsatz, wie in der Meldung angegeben, gesenkt wird.
Neue Verpflichtung für ukrainische Staatsbürger und Arbeitgeber
Der ukrainische Staatsbürger ist verpflichtet, den Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Entscheidung über die Erteilung einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu informieren. Die Arbeit des Ausländers während dieses Zeitraums gilt als legal. Die ausstellende Behörde belehrt den ukrainischen Staatsbürger über diese Verpflichtung.
Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, eine Benachrichtigung an das Kreisarbeitsamt (innerhalb von 7 Tagen) zu senden, wenn der Ausländer vor der Erteilung der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gemäß Artikel 87 des Gesetzes vom 20. April 2004 zur Förderung der Beschäftigung und der Arbeitsmarktinstitutionen in Polen gearbeitet hat und die Arbeit für denselben Arbeitgeber fortsetzen möchte.
Zusammenfassung
Die am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Änderungen, zielen darauf ab, den Prozess der Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger zu optimieren und die Einhaltung der geltenden Arbeitsrechtsvorschriften zu gewährleisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer der neuen Verpflichtungen und Fristen bewusst sind, um mögliche rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Eine regelmäßige Überwachung und Anpassung an die neuen Regelungen ist unerlässlich, um eine reibungslose und legale Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger in Polen zu gewährleisten.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner SDZLEGAL Schindhelm Law Office erstellt
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