Vom Präsidenten unterzeichnetes Gesetz – KSeF auf 1. Februar 2026 verschoben
Am 5. Juni unterzeichnete der Präsident eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die das obligatorische Inkrafttreten des Nationales E-Rechnungssystem (KSeF) auf den 1. Februar 2026 verschiebt. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Regeln für die Ausstellung von Rechnungen unverändert bleiben.
Das Gesetz vom 9. Mai 2024, zur Änderung des Waren- und Dienstleistungssteuergesetzes und anderer Gesetze wurde am 10. Juni im Gesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Weitere Gesetzesänderungen
Das Finanzministerium hat beschlossen, die Gesetzgebungsarbeiten zur Änderung des KSeF-Gesetzes in zwei Teile zu teilen, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich besser mit den vorgeschlagenen Änderungen vertraut zu machen und umfassende Konsultationen durchzuführen.
Im zweiten Gesetzesentwurf wird das Finanzministerium Vorschläge zur Vereinfachung im Zusammenhang mit der Einführung von KSeF vorlegen und eine stufenweise Einführung des verpflichtenden KSeF vorschlagen:
- Ab dem 1. Februar 2026 für Unternehmen, deren Umsatzwert (einschließlich Steuern) im Jahr 2025 200 Millionen PLN überschritten hat.
- Ab dem 1. April 2026 für alle anderen Unternehmen.
Produktionsversion der KSeF Mobilanwendung
Trotz der Verschiebung des verpflichtenden E-Rechnungstermins in KSeF, arbeitet das Finanzministerium weiterhin an der Bereitstellung kostenloser Tools zur Nutzung des Systems. Es wurde eine Produktionsversion der KSeF Mobilanwendung zur Verfügung gestellt, die die Ausstellung grundlegender Rechnungen und deren Korrekturen auf Smartphones ermöglicht. Die Anwendung ermöglicht auch das Anzeigen empfangener und ausgestellter Rechnungen in KSeF und ist im Google Play Store und im App Store verfügbar.
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