“Anti-Krisen-Schutzschild 4.0” – Unterstützung für polnische Unternehmer während der Corona-Virus-Pandemie
Wir informieren Sie laufend über aktuelle Maßnahmen der polnischen Regierung die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie abzumildern, die als „Anti-Krisen-Schutzschilde“ bezeichnet werden.
- Am 31. März 2020 wurde der Anti-Krisen-Schutzschild 1.0. verabschiedet und er trat noch am selben Tag in Kraft.
- Am 18. April 2020 trat der Anti-Krisen-Schutzschild 2.0. in Kraft.
- Am 16. Mai 2020 trat der Anti-Krisen-Schutzschild 3.0. in Kraft.
Der Anti-Krisen-Schutzschild 4.0 führt u.a. Zinszuschüsse zu Krediten von in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen ein. Das Schutzschild-Gesetz beinhaltet aber auch weitere Erleichterungen für Arbeitgeber vor (Gesetzblatt von 2020, Punkt 1086).
Gerne möchten wir Ihnen heute eine aktuelle Zusammenfassung der eingeleiteten Maßnahmen der polnischen Regierung hinsichtlich der Corona Krise weiterleiten. Diese Zusammenfassung wurde von unserer Partner Kanzlei sdzlegal Schindhelm ausgearbeitet und uns freundlicherweise zur Weiterleitung zur Verfügung gestellt.
SDZLEGAL Schindhelm Team
Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der bereits geltenden rechtlichen Lösungen, die kraft der Anti-Krisen-Schutzschilde 1.0., 2.0. und 3.0. eingeführt wurden, unterteilt in konkrete, aus Ihrer Sicht wesentliche Fragen. Diese Lösungen sind in schwarzer Schrift. Änderungen und Ergänzungen, die im Zuschussgesetz, bezeichnet als „Anti-Krisen-Schutzschild 4.0.“, vorgenommen wurden, haben wir rot markiert.
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