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Gesetzgeber beschränkt Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

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Datum21 Dez 2015
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Das polnische Parlament hat in einer Novelle zum Arbeitsgesetzbuch den Zeitraum zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen auf 33 Monate beschränkt.

Mit der Beschränkung der insbesondere bei polnischen Arbeitgebern weitverbreiteten Praxis, die gleichen Arbeitnehmer ohne objektive Begründung immer wieder fortgesetzt mit befristeten Arbeitsverträgen über Jahre hinweg zu beschäftigen (Ketten-Arbeitsverträge), wird nach Auffassung der Regierung die Position der Arbeitnehmer gestärkt, denen durch diese Arbeitgeber-Praxis ein Gefühl permanenter Unsicherheit geschaffen und eine langfristige Arbeits- und Lebensplanung unmöglich gemacht wird.

Die Gesetz-Novelle sieht jetzt vor, dass der Zeitraum der Beschäftigung mit fortgesetzten befristeten Arbeitsverträgen zwischen dem gleichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht länger als 33 Monate betragen darf. Unabhängig von dem Zeitraum dürfen nicht mehr als drei befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Der Abschluss eines vierten Arbeitsvertrages wird automatisch per Gesetz als unbefristeter Arbeitsvertrag gewertet.

Der im Gesetz festgeschriebene Zeitraum ist eine Kompromiß-Regelung. Die Gewerkschaften hatten ursprünglich 18 bis 24 Monate gefordert, die Arbeitgeber auf einem Zeitraum von 48 Monate gedrungen. Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen weiterhin Ausnahmen vom Befristungszeitraum zu, z.b. bei Saisonarbeiten oder wenn der Arbeitgeber bei der staatlichen Arbeits-Kommission objektive, auf seiner Seite liegende Gründe vorweisen kann. Die Kündigungsfristen werden wie im Fall der unbefristeten Arbeitsverträge vom Beschäftigungs-Zeitraum abhängig gemacht:

  • 2 Wochen Kündigungsfrist bei einem Beschäftigungszeitraum von weniger als 6 Monaten;
  • 1 Monat Kündigungsfrist bei einem Beschäftigungszeitraum von 6 Monaten bis 3 Jahren;
  • 3 Monate Kündigungsfrist bei einem Beschäftigungszeitraum von mehr als 3 Jahren.

Die neuen gesetzlichen Vorschriften treten sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Arbeits- und Sozialminister Władysław Kosiniak-Kamysz sieht in den neuen Regelungen im Komplex mit einem bereits verabschiedeten Gesetz-Paket die Ära der sogenannten ,,Müllverträge” in Polen zu Ende gehend. Dazu gehört u.a. auch die Einführung der Sozialabgaben-Pflicht auf Werkverträge ab 1. Januar 2016, die auf der Grundlage von zivilrechtlichen Verträgen abgeschlossen wurden.

Quelle: Wirtschafts-Markt Polen (August 2015)

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