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Unterdrückung der PESEL-Nummer

Unterdrückung der PESEL-Nummer

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Datum20 Nov 2023
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Seit dem 17. November haben polnische Bürger die Möglichkeit, die PESEL-Nummer im staatlichen Register zu unterdrücken (anonymisieren). Dies soll die unbefugte Verwendung persönlicher Daten bei der Aufnahme von Krediten verhindern und verschiedenen Formen von Kriminalität und Betrug vorbeugen.

Derzeit kann die PESEL-Nummer über die Plattform obywatel.gov.pl, in der mObywatel-App oder persönlich in einem Amt beantragt werden. Künftig werden nationale Banken, genossenschaftliche Spar- und Kreditgenossenschaften und Postdienste die Möglichkeit erhalten, die PESEL-Nummer über ihre Dienste zu unterdrücken.

Voraussetzungen für die unterdrückende PESEL-Nummer

Für das Online-Unterdrücken der PESEL-Nummer ist eine der folgenden Voraussetzungen erforderlich:

  • vertrauenswürdiges Profil
  • qualifizierte elektronische Signatur
  • e-ID
  • Online-Banking-Zugangsdaten

Für den persönlichen Besuch im Amt:

  • Polnische Staatsbürger benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Staatsbürger benötigen ein Reisedokument oder einen anderen Identitäts- und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • wenn Sie ukrainischer Staatsbürger oder der Ehepartner eines ukrainischen Staatsbürgers ohne ukrainische Staatsbürgerschaft sind und:
    • haben eine PESEL-Nummer mit UKR-Status,
    • Sie über keines der oben genannten Dokumente verfügen

– benötigen Sie ein anderes Dokument, auf dessen Grundlage Ihre Identität festgestellt wurde, als Ihnen der UKR-Status zuerkannt wurde.

und

  • einen Antrag auf Unterdrückung einer PESEL-Nummer oder auf Widerruf der Unterdrückung einer PESEL-Nummer – den Antrag können Sie von der Website der Regierung herunterladen und zu Hause ausdrucken, oder Sie können den Sachbearbeiter bitten, ihn auszudrucken und auszufüllen.

In beiden Fällen ist die Unterdrückung PESEL-Nummer kostenlos und wird sofort bearbeitet.

Sofern eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen unüberwindbaren Hindernissen nicht in der Lage ist, einen Antrag auf Unterdrückung der PESEL-Nummer zu stellen, kann der Einbehalt durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

Der Bevollmächtigte muss:

  • Persönlich im Gemeindeamt erscheinen
  • eine spezielle Vollmacht für diese Aufgabe vorlegen
  • seine Identität mit einem gültigen Ausweis bestätigen.

Bei Personen, die nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, kann ein Antrag auf Unterdrückung oder Entsperrung der PESEL-Nummer durch einen gesetzlichen Betreuer oder Betreuer persönlich beim Gemeindeamt eingereicht werden. Dazu ist die Vorlage eines Gerichtsbeschlusses, der den Status bestätigt, und die Bestätigung den Identität durch einen gültigen Ausweis sind erforderlich.


Warum ist es ratsam, die PESEL-Nummer unterdrücken zu lassen?

Wenn z. B. Ausweisdokumente verloren gehen, können persönliche Daten wie die PESEL-Nummer und der Vor- und Nachname verwendet werden, um z. B. einen gefälschten Ausweis zu erstellen und:

  • eine SIM-Karte zu übernehmen, was wiederum dazu führen kann, dass man Zugang zu anderen Diensten erhält, die mit der Telefonnummer verbunden sind,
  • Kredite von „Nicht-Bank-Finanzinstituten“ zu erhalten,
  • eine Prepaid-SIM-Karte zu registrieren, die zu kriminellen Zwecken verwendet werden kann,
  • zivilrechtliche Verträge abzuschließen (z. B. ein Auto zu mieten),
  • das Eigentum der Person, deren Daten betroffen sind, zu verkaufen,
  • sonstige missbräuchliche Verwendung dieser (falschen) Daten.

PESEL-Register für den Nummernentzug

Im Register für die Unterdrückung von PESEL-Nummern ist jede Person berechtigt, mehrere Vorgänge durchzuführen.

Zu den wichtigsten Vorgängen gehören:

  • Unterdrückung der PESEL-Nummer
  • Widerruf der Unterdrückung der PESEL-Nummer
  • Einrichtung einer automatischen Unterdrückung der PESEL-Nummer
  • Einsicht in die der Historie der Überprüfung der PESEL-Nummer durch Institutionen und Unternehmen
  • Einsicht in die Historie der Statusänderungen.

Besonders wichtig ist der vierte Punkt, der es ermöglicht, zu verfolgen, wer und wann die PESEL-Nummer überprüft hat. Wenn es unbekannte Ereignisse in der Historie gibt, kann dies auf einen Versuch des Identitätsdiebstahls hindeuten.


Wie kann die Unterdrückung der PESEL-Nummer widerrufen werden?

Der Widerruf der Unterdrückung der PESEL-Nummer erfolgt analog zur Unterdrückung über die Plattform mObywatel, die Website obywatel.gov.pl oder persönlich im Amt. Wie die Unterdrückung selbst ist auch der Widerruf der Unterdrückung kostenlos und es gibt keine Begrenzung in der Häufigkeit der Unterdrückung oder des Widerrufs der Unterdrückung.

Wenn Sie sich für den Widerruf der Unterdrückung der PESEL-Nummer entscheiden:

  • Können Sie sich für einen unbefristeten Widerruf entscheiden
  • oder

  • das Datum und die Uhrzeit angeben, zu der das System die PESEL-Nummer automatisch wieder unterdrücken soll.

Neue Pflichten

Ab dem 1. Juni 2024 sind Banken, Finanzinstitute und Notare dazu verpflichtet, vor dem Abschluss von Verträgen oder der Ausübung von Tätigkeiten im Register zu überprüfen, ob die PESEL-Nummer einer Person gesperrt ist. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Bürger nicht für Verpflichtungen haftbar gemacht werden, trotz der bestehenden Unterdrückung ohne ihr Wissen eingegangen worden sind. Während des Übergangszeitraums vom 17. November 2023 bis zum 1. Juni 2024 sind die Einrichtungen nicht verpflichtet, Informationen aus dem Register zu verwenden.


Rechtsgrundlage

Gesetz vom 7. Juli 2023 zur Änderung bestimmter Gesetze, um bestimmte Auswirkungen des Identitätsdiebstahls abzumildern.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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