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„Ihre e-PIT“-Service auch für Unternehmer

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Datum07 Feb 2024
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Der „Ihre e-PIT“-Service ist einer der beliebtesten e-Services in der öffentlichen Verwaltung. Im vergangenen Jahr reichten die Steuerzahler über diesen Service ganze 11,9 Millionen Steuererklärungen ein.

Ab dem 15. Februar 2024 werden Steuerzahler im Rahmen des „Ihre e-PIT“-Services auch ihre unternehmerischen Tätigkeiten abrechnen können. Dies ist eine Neuerung, die vielen Unternehmern die Steuerabrechnung erleichtern wird.

Vom 2. bis zum 14. Februar wird der „Ihre e-PIT“-Service vorübergehend nicht verfügbar sein. Das Nationale Finanzamt führt in dieser Zeit eine IT-Operation durch, um die Abrechnungen auf Grundlage von Informationen der Zahlungspflichtigen vorzubereiten. Die durchgeführten Arbeiten sind notwendig, damit Steuerzahler ab dem 15. Februar 2024 ihre Steuern reibungslos über den „Ihre e-PIT“-Service abrechnen können.


„Ihre e-PIT“ für Unternehmer

Steuerzahler aus den folgenden Gruppen werden die Möglichkeit haben, den Service zu nutzen und Jahreserklärungen für das Jahr 2023 einzureichen:

  • Unternehmer, die ihre geschäftlichen Aktivitäten nach allgemeinen Grundsätzen führen
  • Unternehmer, die nach dem linearen PIT-Satz von 19 % veranlagen lassen
  • Unternehmer, die sich pauschal veranlagen lassen
  • Steuerzahler, die spezielle Sektoren der landwirtschaftlichen Produktion betreiben.

In der Erklärung werden automatisch Daten berücksichtigt, auf die das Finanzministerium Zugriff hat, einschließlich:

  • Informationen über erzielte Einkünfte aus Arbeitsverträgen, Renten, Pensionen, Sozialleistungen
  • Informationen über gezahlte Steuervorauszahlungen
  • Steuervergünstigungen, die in den Vorjahren genutzt wurden (z.B. Familienzulage)
  • Informationen über die Spende von 1,5 % der Steuer an Wohltätigkeitsorganisationen (sofern der Steuerzahler dies in der Vergangenheit erklärt hat).

Beachten Sie bitte, dass der „Ihre e-PIT“-Service für Unternehmer derzeit bestimmte Einschränkungen aufweist. Wichtige Daten wie zum Beispiel Betriebseinnahmen und -kosten werden nicht automatisch ausgefüllt, da das Finanzamt über diese Informationen nicht verfügt. Daher wird der Service einen begrenzten Umfang haben und die Steuerzahler müssen das PIT-Formular weiterhin selbst ausfüllen.


Bis wann muss die PIT-Steuererklärung für das Jahr 2023 eingereicht werden?

Der 30. April 2024 ist die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2023. Dies gilt sowohl für Personen, die sich selbstständig veranlagen als auch für diejenigen, die den „Ihre e-PIT“-Service nutzen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die PIT-Steuererklärungen von Unternehmern im „Ihre e-PIT“-System nicht automatisch akzeptiert werden. Um die Verpflichtung zu erfüllen muss die Erklärung im „Ihre e-PIT“-Service sorgfältig geprüft, ausgefüllt und akzeptiert oder die Steuer auf andere Weise beglichen werden.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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