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Neue Fristen bei Verrechnungspreisen

Neue Fristen bei Verrechnungspreisen

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Datum03 Jul 2023
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TaxA Group

Angesichts der näher rückenden Fristen für die Erfüllung der Dokumentations- und Informationspflichten im Bereich der Verrechnungspreise möchten wir Sie daran erinnern, dass es bei der Erfüllung der Verrechnungspreispflichten für das Jahr 2022 eine grundlegende Änderung der Fristen gegenüber den Vorjahren gibt (die bisher durch die sogenannten Covidien-Bestimmungen bis zum 30. bzw. 31. Dezember eines Jahres verlängert wurden):

  • Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation in elektronischer Form – bis zum Ende des 10. Monats nach Ende des Steuerjahres, d.h. grundsätzlich bis zum 31. Oktober 2023;
  • Einreichung der Verrechnungspreisinformationen (TPR) – bis zum Ende des 11. Monats nach Ende des Steuerjahres, d.h. im Prinzip bis zum 30. November 2023;
  • die Hinzufügung der Verrechnungspreisdokumentation der Gruppe an die lokale Verrechnungspreisdokumentation – bis zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Steuerjahres, d.h. im Prinzip bis zum 31. Dezember 2023.

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Verrechnungspreisdokumentation (TPR) für das Jahr 2022 nach den neuen Vorschriften grundsätzlich von dem zuständigen Vertreter der verbundenen Einheit unterzeichnet wird, der gemäß dem Inhalt von Artikel 11t(5) des Körperschaftsteuergesetzes oder Artikel 23zf(5) des Einkommenssteuergesetzes bestimmt wird – in der Regel kann dies nur eine natürliche Person sein (das System lässt die sogenannte „Mehrfachunterschrift“ nicht zu). Gleichzeitig ist es nach den neuen Vorschriften nicht mehr zulässig, dass diese Informationen von einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden, wie es bisher der Fall war, mit Ausnahme von Berufsanwälten – was zusätzliche formale Verpflichtungen auf Seiten der Steuerpflichtigen mit sich bringen kann.


Quelle: Artikel erstellt von unserem Kooperationspartner TaxAGroup
TaxA Group

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