Begrenzung der Steuerflucht
Das Parlament hat am 26. Juni eine Novelle verabschiedet, die die Besteuerung ausländischer Tochtergesellschaften von polnischen Privatleuten und Rechtspersonen regelt und der Eindämmung der Steuerflucht dient. Diese ausländischen Töchter müssen 19% Einkommenssteuer an den polnischen Fiskus abführen, falls ihre Mutter-Gesellschaft in Polen mindestens 25% der Anteile hält, der ausländische Steuersatz mindestens 25% niedriger als der in Polen ist und die Tochter keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
(Quelle: AHK Polen)