Die Richtlinie DAC7 – Verpflichtungen ab dem 1. Juli 2024
Wir möchten darauf hinweisen, dass ab dem 1. Juli 2024 die Bestimmungen der Richtlinie der Europäischen Union Nr. 2021/1194 vom 7. Juli 2021 (im Folgenden “DAC7”) in Polen in Kraft getreten sind. Diese legen neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen fest, über die Waren und Dienstleistungen angeboten werden.
Am 11. Juni 2024 unterzeichnete der Präsident ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Staaten, sowie einiger anderer Gesetze, das die Richtlinie DAC7 umsetzt.
Welche Meldepflichten erwarten die Betreiber digitaler Plattformen?
- Daten von Verkäufern sammeln: Digitale Plattformen müssen detaillierte Informationen über Verkäufer sammeln, die Transaktionen über ihre Plattformen tätigen. Sie sind auch verpflichtet, die Anzahl und den Wert dieser Transaktionen zu erfassen.
- Übermittlung von Informationen an Steuerbehörden: Plattformen müssen jährlich die gesammelten Daten an den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) übermitteln. Diese Informationen umfassen Verkäuferdaten und Details zu den über die Plattform getätigten Transaktionen.
- Überprüfungsverfahren: Plattformen sind verpflichtet, Überprüfungsverfahren einzuhalten, die unter anderem die Überprüfung der Identität, steuerlichen Residenz der Verkäufer und die Zuverlässigkeit der von ihnen bereitgestellten Informationen umfassen. Diese Verfahren sollen sicherstellen, dass die an die Steuerbehörden übermittelten Daten genau und vollständig sind.
- Maßnahmen bei Nichtbefolgung der Pflichten: Wenn ein Verkäufer die erforderlichen Informationen nicht bereitstellt, wird die Plattform entsprechende Verwarnungen aussprechen. Nach zwei Verwarnungen und bei gleichzeitig weiterhin ausbleibender Lieferung der Informationen wird die Plattform verpflichtet sein, die Zahlung für Verkaufstransaktionen zurückzuhalten, oder das Konto des Verkäufers zu sperren.
Es sei darauf hingewiesen, dass Plattformen verpflichtet sind, ihre Meldepflichten zu überprüfen, und Daten für Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2023 zu melden.
DAC7 führt auch strenge Strafen für die Nichtbefolgung dieser neuen Verpflichtungen ein. Einzelpersonen, die Betreiber digitaler Plattformen vertreten, und die ihre Pflichten in Bezug auf die Informationsübermittlung und die Einhaltung angemessener Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, können mit Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen belegt werden, was mehr als 10 Millionen PLN entsprechen kann.
Was bedeuten die Änderungen für Verkäufer?
Die von Betreibern digitaler Plattformen eingereichten Informationen können von Steuerbehörden verwendet werden, um zu überprüfen, ob die Tätigkeit eines Verkäufers auf einer Verkaufsplattform im Verständnis der Steuervorschriften als Geschäftstätigkeit anzusehen ist.
Potenzielle Konsequenzen für Verkäufer:
- Besteuerung: Steuerbehörden können die Tätigkeit eines Verkäufers als Geschäftstätigkeit einstufen, was Pflichten wie Steuerregistrierung, Buchführung, Zahlung der Einkommensteuer (PIT) und Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) nach sich zieht.
- Zusätzliche Verpflichtungen: Im Falle einer Geschäftstätigkeit kann auch die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer (VAT) auftreten.
- Sanktionen: Für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit ohne Registrierung und Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen drohen finanzielle Strafen.
Wichtige Hinweise:
- Privatverkauf: Der Verkauf persönlicher Gegenstände stellt keine Geschäftstätigkeit dar, auch wenn er über Verkaufsplattformen erfolgt (nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Erwerb ist der Verkauf von Gütern von der Besteuerung befreit, sofern er nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit erfolgt).
- Individuelle Bewertung: Steuerbehörden bewerten jeden Fall individuell, unter Berücksichtigung von Faktoren wie Transaktionshäufigkeit, -wert, Art der verkauften Gegenstände, und Art der Geschäftsführung.
Bei Zweifeln hinsichtlich der Klassifizierung von Tätigkeiten oder steuerlicher Verpflichtungen empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zusammenfassung
Die Richtlinie DAC7 bringt bedeutende Änderungen im Bereich der Meldepflichten für digitale Plattformen mit sich, die sich indirekt auf die Geschäftstätigkeit der Online-Verkäufer auswirken.
Die neuen Bestimmungen ändern nicht die bestehenden Steuerregeln für Einzelpersonen, die über digitale Plattformen verkaufen. Die von den Steuerbehörden gesammelten Daten zielen darauf ab, Steuervermeidung im digitalen Bereich zu verringern und so die Wettbewerbsgleichheit wiederherzustellen. Personen, die eine Steuerprüfung befürchten, können in Erwägung ziehen, ihre Tätigkeit nicht zu registrieren, was interessant ist für diejenigen, deren monatliche Einnahmen 75% des Mindestlohns nicht übersteigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch in solchen Fällen die Einkünfte gemäß der Einkommensteuer (PIT) versteuert werden müssen.
Für weitere Informationen zur Richtlinie DAC7 lesen Sie bitte den Beitrag: Neuer Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie DAC7.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:
ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG
ELŻBIETA
NARON-GROCHALSKA
Abteilungsleiter
Kundenbetreuung
getsix®
Gruppe
***