Ein ganz neues Gesetz zur Umsatzsteuer wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten
Das Fehlen der Möglichkeit für Steuerpflichtige, eine verbindliche Auskunft in umsatzsteuerrechtlichen Fragen einholen zu können, bedeutet dass Steuerpflichtigen das einzige Instrument entzogen wird, welches eine gewisse Garantie zur Berechenbarkeit der Steuerorgane in individuellen Angelegenheiten enthielt – behauptet Wojciech Pietrasiewicz, Steuerberater bei Allen & Overy A. Pędzich sp.k..
Vor kurzem wurde der Gesetzesentwurf vom 15. September 2015 über die neuen Umsatzsteuervorschriften publiziert. Das neue Gesetz soll die bisherigen Bestimmungen komplett ersetzen. In diesem Entwurf wurden komplexe Regelungen zu allen relevanten Fragen, bezüglich der Anwendung dieser Steuerart, neu vereinbart.
Schluss mit verbindlichen Auskünften zur Umsatzsteuer
Für einige, in dem Gesetzesprojekt enthaltenen Lösungen, gilt besondere Achtsamkeit. Eine der bemerkenswerten Änderungen, die in dem neuen Gesetz verankert wurden, ist der Verzicht auf die Möglichkeit der Einholung von verbindlichen, individuellen Auskünften in umsatzsteuerrechtlichen Fragen.
Solche Auskünfte galten bislang für den Antragsteller oftmals als eine Art Schutz gegen mögliche Änderungen in der Auslegung von Rechtsvorschriften seitens der Steuerorgane.
Quelle: Wydawnictwo Wiedza i Praktyka Sp. z o.o. (Dezember, 2015)