Aktuelles

/ Steuern und Recht in Polen

EUDR-Verordnung verschoben – was bedeutet das für Unternehmer in Polen?

EUDR-Verordnung verschoben – was bedeutet das für Unternehmer in Polen?

/
Datum20 Jan. 2026
/

Die EUDR-Verordnung, also die EU-Verordnung gegen Entwaldung, wurde erneut verschoben. Obwohl sie ursprünglich am 30. Dezember 2025 in Kraft treten sollte, wurde dieser Termin durch eine Entscheidung der EU-Institutionen um ein weiteres Jahr verschoben. Letztendlich wird die EUDR-Verordnung am 30. Dezember 2026 in Kraft treten, und Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten ein zusätzliches halbes Jahr Zeit für die Umsetzung der neuen Anforderungen. Für Unternehmen bedeutet dies mehr Zeit für die Vorbereitung, aber auch eine anhaltende regulatorische Unsicherheit, die sich auf Investitions- und Strategieentscheidungen auswirken kann.


Die EUDR-Verordnung – was ist das und was ist ihr Ziel?

Die EUDR-Verordnung (EU Deforestation Regulation) ist einer der ehrgeizigsten Rechtsakte der Europäischen Union im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Ihr Ziel ist es, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren, indem Produkte, deren Herstellung nach dem 31. Dezember 2020 zur Zerstörung von Waldressourcen beigetragen hat, vom EU-Markt genommen werden.

Die EUDR-Verordnung trat offiziell im Juni 2023 in Kraft, ihre Anwendung wurde jedoch verschoben, um den Unternehmen Zeit zu geben, sich an die neuen Verpflichtungen anzupassen. Die Verordnung gilt sowohl für die Bereitstellung von Waren auf dem EU-Markt als auch für den Export außerhalb der Europäischen Union.


Welche Produkte fallen unter die EUDR-Verordnung?

Der Anwendungsbereich der EUDR ist genau definiert und betrifft sieben wichtige Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, die historisch gesehen den größten Einfluss auf die Entwaldung haben:

  • Holz und Holzprodukte,
  • Kakao,
  • Kaffee,
  • Palmöl,
  • Soja,
  • Kautschuk,
  • Rinder (und Rinderprodukte).

Jeder Unternehmer, der diese Waren in die EU einführt oder aus der EU exportiert, muss nachweisen, dass sie nicht aus Gebieten stammen, die von Entwaldung oder Waldschädigung bedroht sind.

Weitere praktische Informationen zur EUDR-Verordnung – darunter zu den Pflichten der Unternehmen, Sanktionen, dem Risikoklassifizierungssystem, der Vorbereitung auf die Umsetzung sowie den Bezügen zu ESG – haben wir in unserem vorherigen Artikel erläutert: EUDR-Verordnung – neue Verpflichtungen für Unternehmen in Polen ab dem 30. Dezember 2025.


Eine weitere Verschiebung der EUDR-Verordnung – was haben die EU-Institutionen beschlossen?

Im Rahmen der dreiseitigen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament wurde vorgeschlagen, die Frist für die Anwendung der Vorschriften um ein weiteres Jahr zu verschieben. Im Dezember 2025 hat das Europäische Parlament diesen Vorschlag angenommen.

Gemäß den angenommenen Änderungen:

  • müssen große und mittlere Unternehmen die EUDR-Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 anwenden,
  • Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027.

Wie Experten betonen, sind sich alle EU-Institutionen trotz unterschiedlicher Standpunkte in einem Punkt einig: Das Gesetz ist notwendig, und der Schutz der Wälder ist ein gemeinsames Ziel der Europäischen Union.


Warum wurde die EUDR-Verordnung verschoben?

Eines der Hauptargumente für die Verschiebung war die Sorge um die technische und organisatorische Bereitschaft der Mitgliedstaaten und Unternehmen. Insbesondere wurde auf Folgendes hingewiesen:

  • das Risiko einer unzureichenden Leistungsfähigkeit des IT-Systems TRACES NT, das die Sorgfaltserklärungen verarbeiten soll,
  • unterschiedliche Vorbereitungsstände der Unternehmen in den einzelnen EU-Ländern,
  • Schwierigkeiten von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen beim Aufbau von Due-Diligence-Systemen in Lieferketten.

Experten weisen jedoch darauf hin, dass eine weitere Verschiebung zwar kurzfristig vorteilhaft ist, aber die Vorhersehbarkeit des Rechts schwächen und die tatsächlichen Umwelteffekte verzögern kann.


Pflichten der Unternehmen gemäß der EUDR-Verordnung

Die EUDR-Verordnung führt weitreichende Sorgfaltspflichten ein. Unternehmen müssen unter anderem:

  • die Herkunft der Rohstoffe bis zu einem bestimmten Produktionsgrundstück zurückverfolgen,
  • eine Bewertung des Entwaldungsrisikos entlang der gesamten Lieferkette durchführen,
  • Unterlagen sammeln und archivieren, die die Einhaltung der EUDR bestätigen,
  • vor der Vermarktung eines Produkts in der EU eine Erklärung zur Sorgfaltspflicht abgeben.

Verstöße gegen die Vorschriften können zu hohen Geldstrafen, der Beschlagnahmung von Waren und sogar zum Ausschluss vom Markt der Europäischen Union führen.


Erleichterungen und Vereinfachungen in der EUDR-Verordnung

Die vom Europäischen Parlament angenommene Novelle sieht auch einige Vereinfachungen vor. Die Verpflichtung zur Abgabe von Erklärungen verbleibt bei den Unternehmen, die die Waren als erste auf den EU-Markt bringen. Unternehmen, die weiter unten in der Lieferkette stehen, müssen die Dokumente nicht duplizieren, sondern lediglich die Referenznummern der bereits abgegebenen Erklärungen übermitteln.

Zusätzlich wurde die Kategorie der kleinen Primärproduzenten eingeführt, die anstelle von Einzelerklärungen eine vereinfachte Einmalerklärung abgeben können.

Die Europäische Kommission hat außerdem eine weitere Überprüfung der EUDR-Verordnung und mögliche weitere Vereinfachungen bis Ende April 2026 angekündigt.


Die EUDR-Verordnung und die FSC-Zertifizierung

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die EUDR ist die Zertifizierung durch den Forest Stewardship Council (FSC) von besonderer Bedeutung. Das FSC-System umfasst wichtige Elemente, die in der EUDR-Verordnung gefordert werden, wie z. B.:

  • Identifizierbarkeit der Herkunft des Rohstoffs,
  • Bewertung des Entwaldungsrisikos,
  • Überprüfung der Legalität der Quellen,
  • Dokumentation der gesamten Lieferkette.

Für viele Unternehmen kann die FSC-Zertifizierung eine wichtige Unterstützung bei der Anpassung an die neuen Vorschriften darstellen.


Das Umfang der Herausforderung – was sagen die Daten?

Laut dem FAO-Bericht „Global Forest Resources Assessment 2025“ hat die Welt zwischen 1990 und 2025 489 Millionen Hektar Wald verloren, was einer Fläche entspricht, die größer ist als die gesamte Europäische Union. Obwohl die Entwaldungsrate langsam zurückgeht, bleibt das Ausmaß der Entwaldung dennoch alarmierend hoch.

In Polen betrifft die EUDR-Verordnung über 120.000 Unternehmen, was sie zu einer der wichtigsten Umweltvorschriften macht, die sich in den kommenden Jahren auf die nationale Wirtschaft auswirken werden.


Was sollten polnische Unternehmer jetzt tun?

Obwohl die EUDR-Verordnung verschoben wurde, sind sich die Experten einig: Es lohnt sich nicht, die Vorbereitungen aufzuschieben. Die zusätzliche Zeit sollte genutzt werden für:

  • die Analyse der Lieferketten,
  • die Einführung von Due-Diligence-Verfahren,
  • die Bewertung rechtlicher und operativer Risiken,
  • die Vorbereitung von Berichts- und Dokumentationssystemen.

Die EUDR-Verordnung hat das Potenzial, zu einem globalen Maßstab im Kampf gegen die Entwaldung zu werden. Für Unternehmer bedeutet dies nicht nur neue Verpflichtungen, sondern auch die Möglichkeit, durch Transparenz, Verantwortung und nachhaltige Entwicklung Wettbewerbsvorteile zu erzielen.


Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) 2025/2650 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

GETSIX TAX & LEGAL

Tomasz Nowak

Tomasz Nowak
Senior Tax Consultant
getsix Tax & Legal
pl en de

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.

Our Recommendations

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen