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Interpretation der Nationalen Steuerinformationsstelle (KIS) zur Steuererleichterung für Sponsoring in Polen

Interpretation der Nationalen Steuerinformationsstelle (KIS) zur Steuererleichterung für Sponsoring in Polen

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Datum18 Nov 2024
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Wir möchten Sie auf die Auslegung des Direktors der Nationalen Steuerinformationsstelle (KIS) in Polen bezüglich der Möglichkeit der Inanspruchnahme des sogenannten Sponsoringabzugs aufmerksam machen. Diese Interpretation bezieht sich auf die Bedingungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um Anspruch auf den Abzug zu haben – insbesondere im Hinblick auf die Verbindung des Abzugs mit den Grundsätzen der sozialen Verantwortung der Unternehmen (CSR) in Polen.

Zur Erinnerung: Ab 2022 kann ein Steuerzahler den Abzug für Steuerzahler, die Sport, Kultur und Bildung unterstützen, in Anspruch nehmen. Ein Steuerzahler, der eine nicht-landwirtschaftliche Geschäftstätigkeit ausübt, kann 50 % der Aufwendungen, die für den Erwerb von Einnahmen aufgewendet wurden, von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Diese Aufwendungen können sein:

  • sportliche Aktivitäten,
  • kulturelle Aktivitäten oder
  • Aktivitäten zur Förderung von Hochschulbildung und Wissenschaft in Polen.

Gemäß den Vorschriften des polnischen Körperschaftsteuergesetzes (CIT) können Steuerpflichtige, die Dritte (z. B. Sportvereine) sponsern und im Gegenzug eine Werbeleistung erhalten, die Aufwendungen für den Erwerb dieser Werbeleistung als Betriebsausgaben geltend machen. Darüber hinaus können sie gemäß Artikel 18ee des CIT-Gesetzes von der Sponsoring-Erleichterung Gebrauch machen und zusätzlich 50 % dieser Ausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen.

Wir weisen jedoch auf die Position des KIS-Direktors in der individuellen Auslegung vom 4. Mai 2023 hin (Nr. 0114-KDIP2-1.4010.161.2023.1.MR1), in der die polnische Steuerbehörde dem Steuerpflichtigen zwar zustimmte, dass dieser im Rahmen der Sponsoring-Erleichterung die Kosten für den Erwerb einer Werbeleistung von einer in das polnische Register eingetragenen Kultureinrichtung gemäß Artikel 14 Absatz 3 des polnischen Gesetzes vom 25. Oktober 1991 über die Organisation und Durchführung kultureller Tätigkeiten berücksichtigen darf, jedoch betonte, dass die Sponsoring-Erleichterung ein Element der sogenannten sozialen Unternehmensverantwortung (CSR) ist. Dies setzt voraus, dass der Steuerpflichtige über eine interne CSR-Politik verfügt, um die getätigten Aufwendungen als Betriebsausgaben berücksichtigen zu können.

In der Begründung wies die KIS darauf hin, dass das Bewusstsein für die Handlungen des Steuerpflichtigen sowie die Strategie ihrer Umsetzung berücksichtigt werden sollten. CSR zielt darauf ab, eine positive Wahrnehmung eines bestimmten Unternehmens in der polnischen Gesellschaft aufzubauen. Das Vertrauen der Verbraucher und Bürger soll sich in der Zukunft in der Erreichung finanzieller Ziele niederschlagen und somit die Einnahmen steigern. Die Verwirklichung von CSR-Zielen erfolgt also nicht nur durch die bloßen Ausgaben, sondern durch den Aufbau eines Images, das sich finanziell positiv auswirkt. Eine bewusste Investition im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen erfordert eine entsprechende Kommunikation dieser Aktivitäten. Solche Aktivitäten sollten aus einer zuvor festgelegten Strategie und einem Aktionsplan resultieren, auf die sich der Steuerpflichtige im Falle von Unklarheiten zur Kategorisierung der Aufwendungen gemäß Artikel 15 Absatz 1 des polnischen CIT-Gesetzes berufen kann. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die im Antrag angeführten Aktivitäten des Unternehmens auch in die Definition der gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung fallen, da sie zur Verbesserung des Unternehmensimages beitragen, indem sie die Glaubwürdigkeit des Unternehmens stärken und das positive Ansehen seiner Tätigkeit im Einklang mit den CSR-Werten begründen.

Nach unserer Auffassung reicht die Tatsache, dass Kosten für den Erwerb einer Werbeleistung anfallen, aus, um sie als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, und der Nachweis einer etablierten CSR-Politik ist keine Voraussetzung für die Nutzung der Sponsoring-Erleichterung. Dennoch empfehlen wir angesichts der in dieser Auslegung vertretenen Position des KIS-Direktors, sowie einer Reihe anderer Auslegungen im Zusammenhang mit CSR-bezogenen Ausgaben in Polen, eine entsprechende Politik auszuarbeiten, sofern Sie noch nicht über eine solche verfügen, um ähnliche Ausgaben als Betriebsausgaben berücksichtigen zu können.

In jüngster Zeit stellen wir eine Tendenz der polnischen Steuerbehörden fest, auf die gesellschaftliche Unternehmensverantwortung hinzuweisen und in verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Steuerzahler entsprechende Regeln und Vorschriften zu erlassen.


SMW logo Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner SMW Tax Advisory

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