Neue Einkommensgrenzen, die u.a. den Status des kleinen Steuerzahlers betreffen
Ab 1. Januar 2014 gelten neue, höhere Einkommensgrenzen, die u.a. den Status des kleinen Steuerzahlers ohne Notwendigkeit der Buchführung betreffen.
Den Status eines kleinen Steuerzahlers (Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden jene Unternehmer behalten, bei denen der Wert der Umsatzerlöse im Jahr 2013 nicht über 5 068 000 PLN lag. Dieser Betrag ist um 146 000 PLN höher als bisher. Auch das Limit der Abschreibung wurde erhöht. Der maximale Gesamtbetrag aller Sofortabschreibungen für das Jahr 2014 ist um 6000 PLN höher als im Vorjahr, er beträgt nun 211 000 PLN.
Es wird auch der Wert geändert, bis zu dem der Unternehmer die Pauschalversteuerung vom Einkommen nutzen kann. Das betrifft die Unternehmer, deren Einnahmen im vorigen Jahr nicht über 633 450 PLN lagen.
Natürliche Personen, Zivilgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften sowie Genossenschaften müssen dann eine Buchführung haben, wenn ihre Nettoerlöse aus dem Verkauf von Waren, Produkten und Finanzoperationen für das vorige Geschäftsjahr in polnischer Währung mindestens den Gegenwert von 1 200 000 Euro betrugen. Unter Berücksichtigung des am 30. September 2013 gültigen Euro-Wechselkurses, brauchen jene Unternehmer im Jahr 2014 keine Buchführung, deren Einnahmen 2013 nicht über 5 059 560 PLN lagen.