Neue Steuererleichterung – IP Box in Polen
Ab dem 1. Januar 2019 gilt im polnischen Steuersystem die Erleichterung der sogenannten IP BOX (Intellectual Property Box). Sie ist für ausgewählte Steuerzahler vorgesehen, und ermöglicht die Anwendung eines Vorzugssteuersatzes von 5% in der Einkommens- und Körperschaftsteuer anstelle des Standardsatzes für Einkommen, welche als Rechte an geistigem Eigentum definiert sind. Dieses bietet eine hervorragende Plattform für die Steueroptimierung für diejenigen IT-Entwickler, die in der B2B-Beziehung arbeiten.
Die IP Box ist eine Vorzugssteuer auf Einkünfte aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die auf geistigen Eigentumsrechten basieren. Die Lösung besteht darin, die Attraktivität der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Polen zu erhöhen. Es soll Unternehmer dazu motivieren, mutiger nach Geschäftspotenzialen in geistigen Eigentumsrechten zu suchen. Im Jahr 2020 können Unternehmer von der IP-Box-Steuererleichterung profitieren, die ihnen das Recht gibt, im Jahr 2019 erzielte Einkünfte abzurechnen. Die IP-Box-Vorzugsbehandlung ist eine Regelung, die ein Steuerzahler nach dem Ende des Steuerjahres in seiner Jahreserklärung in Anspruch nehmen kann.
Steuerpflichtige, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit Computerprogramme herstellen und anschließend vermarkten, können (nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen) die erzielten Einkünfte aus der Übertragung von Exklusivrechten oder der Vergabe von Lizenzen mit einem begünstigten Einkommensteuersatz von 5% versteuern.
Gegenstand der IP BOX Steuererleichterung sind die Einkünfte aus der Kommerzialisierung eines qualifizierten geistigen Eigentumsrechts (Erteilung einer Lizenz oder Verkauf von Urheberrechten an einem Computerprogramm). Vergütungen für andere technische Tätigkeiten, die nicht direkt mit der Schaffung von qualifiziertem geistigen Eigentum verbunden sind, stellen keine qualifizierten Einkünfte dar, die mit einem Steuersatz von 5 % besteuert werden (z. B. Durchführung des Programms beim Kunden, Erstellung der technischen Dokumentation, technische Unterstützung, Schulungen usw.).
Ein Steuerzahler, der die IP BOX-Einkommenspräferenz in Anspruch nehmen möchte, muss detaillierte Buchhaltungsunterlagen führen, die es ermöglichen, ein bestimmtes qualifiziertes IP-Recht mit den Einkünften zu verknüpfen, die als Ergebnis von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erzielt wurden. Es ist erwähnenswert, dass es kein festgelegtes Muster für die Führung der oben genannten Aufzeichnungen gibt. Wichtig ist die Möglichkeit, Erlöse und Kosten mit einer bestimmten Software zu verknüpfen.
Wenn Sie weitere Fragen zum o.g. Thema haben sollten oder weitere Informationen benötigen, bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kontaktperson, die Ihre Anfrage gerne an die entsprechende Abteilung weiterleiten wird:
Elżbieta Naron
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