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Polnische Steuerrevolution - Änderungen der polnischen Pauschalsteuer auf registrierte Einkünfte

Polnische Steuerrevolution – Änderungen der polnischen Pauschalsteuer auf registrierte Einkünfte

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Datum22 Dec 2021
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Am 15. November 2021 unterzeichnete der Staatspräsident das Gesetz vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes, des Körperschaftssteuergesetzes, sowie einiger anderer Gesetze (Polnisches Gesetzblatt 2021, Pos. 2105), das Teil des als “Polish Deal” bekannten Programms ist, und eine Reihe von gravierenden Änderungen in den polnischen Steuervorschriften einführt, von denen die meisten ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen.

Wir stellen die wichtigsten Änderungen im Bereich der polnischen Pauschalsteuer aus registriertem Einkommen vor, die durch dieses Gesetz eingeführt wurden:

Änderungen in der Definition des Begriffs “freier Beruf”

Bestimmte Berufe wurden aus der Definition der freien Berufe herausgenommen, nämlich Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Zahntechniker, Sanitäter, Hebammen, Krankenschwestern, Psychologen, Physiotherapeuten und Lehrer. Diese Berufe werden nicht mehr als freie Berufe eingestuft, so dass sich für sie die Pauschalbesteuerung für das erzielte Einkommen ändert.


Änderung der Pauschalsätze

Es wurde ein Steuersatz von 14 % für Steuerzahler eingeführt, die Einnahmen aus der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, technischen Prüf- und Analyseleistungen und spezialisierten Designdienstleistungen erzielen.

Der Steuersatz von 12 % wurde für Einnahmen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Computerspielpaketen (mit Ausnahme der Online-Veröffentlichung von Computerspielen), System- und Gebrauchssoftwarepaketen und aus dem Internet heruntergeladener Computersoftware (mit Ausnahme des Online-Downloads von Software) eingeführt.

Der gleiche Pauschalsatz gilt für Hardware-Beratungsdienste, softwarebezogene Dienstleistungen, die unter die Gruppierung “Computersoftware-Originale” fallen, Software-Beratungsdienste, Software-Installationsdienste und Netzwerk- und Informationssystem-Managementdienste.

Alle Bildungsdienstleistungen (einschließlich der Dienstleistungen, bei denen Lehrer Unterricht erteilen) wird mit einem Pauschalsatz von 8,5 % besteuert.


Verpflichtung zur Besteuerung von Privatvermietungen mit einer Pauschalsteuer auf das erzielte Einkommen

Es wurde eine neue Regelung eingeführt, die natürliche Personen, die Einkünfte aus Vermietung, Untervermietung, Verpachtung, Untermiete und anderen Verträgen ähnlicher Art beziehen, dazu verpflichtet, diese Einkünfte in Form einer Pauschalsteuer auf das registrierte Einkommen zu versteuern. Die Möglichkeit, diese Art von Einkünften nach den allgemeinen Regeln des Einkommensteuergesetzes zu besteuern, wurde damit abgeschafft.

Steuerpflichtige, die im Jahr 2022 Einkünfte aus privater Vermietung erzielen, können noch in diesem Jahr die zum 31. Dezember 2021 geltenden Besteuerungsgrundsätze anwenden, d.h. sie haben die Möglichkeit, die Vermietung ebenfalls nach den allgemeinen Grundsätzen zu besteuern.


Änderungen bei der Steuerkarte

Ab Januar 2022 wird die Möglichkeit der Besteuerung in Form einer Steuerkarte nur noch für Personen gelten, die am 31. Dezember 2021 mit einer Steuerkarte besteuert wurden und beabsichtigen, diese Form der Besteuerung weiterhin zu nutzen. Eine Person, die aus irgendeinem Grund nicht mehr mit einer Steuerkarte besteuert wird oder die Voraussetzungen für die Besteuerung mit einer Steuerkarte verliert, kann nicht zu dieser Form der Besteuerung zurückkehren. Die Möglichkeit der Wahl der Steuerkarte für Steuerpflichtige, die bisher nicht mit dieser Form der Besteuerung veranlagt wurden, wurde vollständig abgeschafft.

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