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Polnische Steuerrevolution – Änderungen in der polnischen Einkommensteuer (PIT)

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Datum13 Dec 2021
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Am 15. November 2021 unterzeichnete der Staatspräsident das Gesetz vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes, des Körperschaftssteuergesetzes, sowie einiger anderer Gesetze (Polnisches Gesetzblatt 2021, Pos. 2105), das Teil des als “Polish Deal” bekannten Programms ist, und eine Reihe von gravierenden Änderungen in den polnischen Steuervorschriften einführt, von denen die meisten ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen.

Wir stellen die wichtigsten Änderungen der polnischen Einkommensteuer (PIT) vor, die durch dieses Gesetz eingeführt werden:


Bestimmung des Steuerbetrags für Steuerzahler, die nach der Steuertabelle veranlagt werden

Der Steuerfreibetrag wurde für alle Steuerzahler, die nach der Steuertabelle abrechnen, auf 30.000 PLN erhöht – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Die Einkommensgrenze, ab der ein Steuersatz von 32 % gilt, wurde ebenfalls von 85 528 PLN auf 120 000 PLN angehoben.

Für Arbeitnehmer oder Steuerpflichtige mit Einkünften selbständiger Tätigkeit in Höhe von 68.412,00 PLN bis 133.692,00 PLN wurde die so genannte “Mittelstandsentlastung” eingeführt, die darin besteht, dass vom Einkommen ein entsprechender Betrag abgezogen werden kann, der nach einer im Gesetz festgelegten Formel berechnet wird.


Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit eines Teils der gezahlten Krankenversicherungsprämien

Für alle Steuerzahler, unabhängig von ihrer Steuerabrechnungsmethode, wurde die Möglichkeit abgeschafft, gezahlte Krankenversicherungsprämien von der Steuer abzusetzen. Vor der Änderung der Vorschriften war ein Teilabzug möglich (bis zu 7,75 % der Beitragsbemessungsgrundlage).


Steuererleichterungen für Steuerzahler, die ihren Wohnsitz in das Gebiet der Republik Polen verlegen

Bis zu einem Betrag von 85.528 PLN ist das Einkommen eines Steuerpflichtigen, der seinen Wohnsitz nach Polen verlegt, von der Einkommensteuer befreit. Die Befreiung gilt für Einkünfte, die in vier aufeinanderfolgenden Steuerjahren erzielt werden, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz nach Polen verlegt hat, oder ab dem Beginn des darauffolgenden Jahres.

Die Befreiung gilt nur für Einkommen, welche erzielt werden

  • aus Dienstverhältnissen, Arbeitsverhältnissen, Werkverträgen und kooperativen Arbeitsverhältnissen,
  • aus Mandatsverträgen oder Verträgen für bestimmte Arbeiten im Sinne von Art. 13 Punkt 8 des polnischen PIT-Gesetzes,
  • aus selbständigen (nicht-landwirtschaftlichen) Geschäftstätigkeiten, für die die Besteuerungsregelungen gemäß Art. 27, Art. 30c oder Art. 30ca des polnischen PIT-Gesetzes (oder im Gesetz über die pauschale Einkommenssteuer in Bezug auf Pauschalbeträge aus registrierten Einkünften) zutreffend sind.

Die Steuerzahler, an die sich diese Erleichterung richtet, sind Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegt haben und in den letzten drei Jahren vor der Änderung des steuerlichen Wohnsitzes nicht in Polen ansässig waren.

Der Wohnsitz außerhalb Polens kann durch eine Wohnsitzbescheinigung oder andere Dokumente bestätigt werden, z. B. durch Bescheinigungen, die von Verwaltungen anderer Länder ausgestellt wurden und durch Dokumente über Arbeitstätigkeiten oder Aufenthalte im Ausland.


Steuererleichterung für Senioren

Die Steuererleichterung für Senioren besteht aus einer Steuerbefreiung für Einkommen bis zu 85.528,00 PLN im Steuerjahr.

Die Steuererleichterung für Senioren gilt für Frauen über 60 und Männer über 65, die ein Einkommen erzielen:

  • aus einem Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag oder kooperativen Arbeitsverhältnis,
  • aus Mandatsverträgen oder Verträgen für bestimmte Arbeiten gemäß der Definition in Artikel 13 Punkt 8 des polnischen PIT-Gesetzes,
  • aus einer selbständigen (nichtlandwirtschaftlichen) Tätigkeit, für die die Besteuerungsregeln gemäß Art. 27, Art. 30c oder Art. 30ca des polnischen PIT-Gesetzes (oder im Gesetz über die pauschale Einkommenssteuer in Bezug auf Pauschalbeträge aus registrierten Einkünften) zutreffend sind,

– und trotz Erreichung des Rentenanspruchsalters auf den Bezug einer Rente verzichten.

Dies bedeutet, dass erwerbstätige Senioren, die keine Rente beziehen, erst dann Steuern zahlen, wenn sie die Einkommensgrenze von 115 528,00 PLN (30 000 PLN Freibetrag für alle + 85 528 PLN Entlastung für Senioren) überschreiten.


Steuererleichterung für Steuerzahler, die mindestens vier Kinder erziehen

Für Steuerpflichtige, die mindestens vier Kinder erziehen, wird das Einkommen bis zu einem Betrag von 85 528,00 PLN im Steuerjahr von der Steuer befreit.

Diese Steuerbefreiung kann von jeder Person in Anspruch genommen werden, die im Steuerjahr:

  • das elterliche Erziehungsrecht ausgeübt hat,
  • als gesetzlicher Vormund gehandelt hat, bei dem das Kind wohnte,
  • als Pflegefamilie tätig war,
  • ihre Unterhaltsverpflichtung erfüllt oder bei schulpflichtigen Kindern die Funktion einer Pflegefamilie wahrgenommen hat,

– für mindestens vier Kinder.

Der Freibetrag gilt nur für Einkünfte :

  • aus einem Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag oder kooperativen Arbeitsverhältnis,
  • aus Mandatsverträgen oder Verträgen für bestimmte Arbeiten im Sinne von Art. 13 Punkt 8 des polnischen PIT-Gesetzes,
  • aus einer selbständigen (nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit), für die die Besteuerungsregeln gemäß Art. 27, Art. 30c oder Art. 30ca des polnischen PIT-Gesetzes (oder im Gesetz über die pauschale Einkommensteuer in Bezug auf Pauschalbeträge aus registrierten Einkünften) zutreffend sind.

Dies bedeutet, dass Personen, die mindestens vier Kinder erziehen, erst dann Steuern zahlen, wenn sie die Einkommensgrenze von 115.528,00 PLN (30.000 PLN Freibetrag für alle + 85.528 PLN Entlastung) überschreiten. Für Ehegatten, die gemeinschaftlich veranlagt werden, beträgt der Freibetrag 231 056,00 PLN.


Änderung der Regeln für die Besteuerung von Einkünften aus der privaten Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnräumen

Die Möglichkeit der Besteuerung von Einkünften aus der privaten Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Wohnräumen nach dem Steuertarif wurde abgeschafft. Alle Steuerpflichtigen, die auf diese Weise Einkünfte erzielen, müssen diese als Pauschalbetrag auf das registrierte Einkommen versteuern. Der Pauschalsatz bleibt unverändert und beträgt 8,5 % des Einkommens bis zu 100.000 PLN und 12,5 % des Einkommens über 100.000 PLN.  


Änderungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Die eingeführten Änderungen zielen darauf ab, dass der unehrliche Arbeitgeber die Last der Einkommenssteuer auf die Vergütung der von ihm illegal beschäftigten natürlichen Person zu tragen hat.

Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aufgrund illegaler Beschäftigung bezieht, sind von der Steuer befreit.

Gleichzeitig muss ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer illegal beschäftigt, den Wert des Einkommens des illegal beschäftigten Arbeitnehmers und darüber hinaus den Gegenwert des Mindestlohns für jeden Monat, in dem die illegale Beschäftigung festgestellt wurde, in sein steuerpflichtiges Einkommen einbeziehen.


Änderung der Besteuerung des Verkaufs von beweglichen Gütern, die im Rahmen eines Leasingvertrags geschäftlich genutzt werden.

Zu den Unternehmenseinkünften gehören auch Einkünfte aus dem Verkauf von beweglichen Gütern, die im Rahmen eines Mietvertrags für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Wirtschaftsgüter aus dem Geschäftsbetrieb entnommen wurden, sofern zwischen dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem diese Wirtschaftsgüter aus dem Geschäftsbetrieb entnommen wurden, und dem Zeitpunkt ihrer entgeltlichen Veräußerung keine sechs Jahre vergangen sind.

Diese Änderung betrifft vor allem Personen, die Fahrzeuge im Rahmen von Leasingverträgen zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nutzen. Bisher konnte eine solche Person nach Beendigung des Vertrags und dem Kauf des geleasten Fahrzeugs das Fahrzeug nach sechs Monaten ab dem Kaufdatum verkaufen, ohne dass die aus dem Verkauf erzielten Einnahmen versteuert werden mussten. Derzeit ist dies erst nach Ablauf von 6 Jahren ab diesem Zeitpunkt möglich.

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