Über 5 Millionen Steuererklärungen wurden über e-PIT eingereicht
Gemäß den Angaben des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung (KAS), wurden bereits über 5 Millionen Einkommenssteuererklärungen mittels „Ihr e-PIT“ eingereicht.
Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 abwickeln, und den e-PIT-Dienst nutzten, haben bereits in elektronischer Form eingereicht:
- 4.442.000 PIT-37-Erklärungen,
- 241.000 PIT-28-Erklärungen,
- 107.000 PIT-38-Erklärungen,
- 187.000 PIT-36-Erklärungen,
- 7.000 PIT-36L-Erklärungen,
- 12.400 PIT-OP-Bestätigungen,
- 3.700 PIT-DZ-Erklärungen.
Ihr e-PIT-Dienst ermöglicht es Benutzern, ihre Steuern bequem und schnell abzurechnen, und dabei das Risiko von Fehlern oder die Einreichung falscher Daten zu minimieren. Benutzer haben auch Zugang zu ihrer gesamten Steuerhistorie, sowie anderen elektronischen Diensten, die von der Nationalen Steuerverwaltung angeboten werden.
Der Ihr e-PIT-Dienst ermöglicht es Steuerzahlern, auf eine vorausgefüllte Steuererklärung zuzugreifen, die Daten enthält, die der Steuerverwaltung zur Verfügung stehen. Bis zum 30. April 2024 haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, ihre Steuerabrechnungen durch diesen Service zu überprüfen, zu ändern und zu genehmigen.
Steuerzahler können Änderungen an den vorbereiteten Erklärungen vornehmen, unter Berücksichtigung der ihnen zur Verfügung stehenden Abzüge und Freibeträge. Es sei darauf hingewiesen, dass der einzige Freibetrag, der in der von den Steuerbehörden erstellten Aufstellung enthalten ist, der aus der Vorjahreserklärung übernommene Kinderfreibetrag ist. Alle anderen Vergünstigungen der Steuerpflichtigen müssen durch diese eigenständig ergänzt werden.
Wenn ein Steuerpflichtiger die Erklärungen PIT-37 und PIT-38 für das Jahr 2023 nicht bis Ende April 2024 einreicht, werden sie vom System automatisch nach diesem Datum akzeptiert. Dank dieser Lösung wird die Abrechnung rechtzeitig eingereicht, auch wenn der Steuerpflichtige keine Maßnahmen ergreift. Die Erklärungen der Unternehmer-PIT werden nicht automatisch im Ihr e-PIT-System akzeptiert, daher ist es erforderlich, die Daten zu vervollständigen, und die Legung der Erklärung selber zu initiieren.
Trotz anfänglicher Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit der vorausgefüllten Dokumente, schätzen Unternehmer die Vorteile der Nutzung des Ihr e-PIT-Dienstes. Einer der am meisten geschätzten Vorteile des Dienstes ist die Geschwindigkeit des gesamten Prozesses, einschließlich der Rückerstattung überzahlter Steuern. Gemäß dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung sollten im Falle der elektronischen Einreichung der PIT-Erklärungen, die entsprechenden Steuererstattungen innerhalb von 45 Tagen erfolgen. In 2023 wurden diese Überzahlungen jedoch bereits innerhalb von 12 Tagen erstattet, was im Vergleich zu traditionellen Methoden eine erhebliche Verbesserung darstellt, bei denen die Wartezeit auf die Steuerrückerstattung bis zu 3 Monate betragen kann.
Weitere Vorteile des neuen e-PIT-Dienstes sind unter anderem:
- Die Möglichkeit, dedizierte Steuerrechner zu verwenden, welche die steuerbezogenen Berechnungen erleichtern.
- Automatische Vervollständigung eines Teils der Steuerdaten auf der Grundlage von seitens der Nationalen Steuerverwaltung gesammelten Informationen, was den Abrechnungsprozess erheblich beschleunigt.
- Zugang zu aktuellen Informationen und Ratschlägen zu Steuerabrechnungen und Änderungen in den Steuervorschriften.
- Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit von Daten durch von der Nationalen Steuerverwaltung eingesetzte Sicherheitssysteme.
Der Ihr e-PIT-Dienst ist rund um die Uhr auf jedem Gerät verfügbar, und der Zugang dazu ist nur über die Website tax.gov.pl oder das e-Finanzamt möglich.
Um sich im e-Finanzamt anzumelden, kann man login.gov.pl verwenden, oder sich mittels eines sogenannten Vertrauensprofils (EPUAP), e-ID, der mObywatel-Anwendung oder des Online-Bankings seiner Hausbank identifizieren. Zur größeren Bequemlichkeit ist es auch möglich, sich nur mit seinen Steuerdaten in den Dienst einzuloggen.
Der endgültige Termin für die Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2023 ist der 2. Mai 2024. Diese Frist gilt sowohl für diejenigen, die selbstständig abrechnen, als auch für diejenigen, die den Ihr e-PIT-Dienst nutzen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:
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