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E-Commerce unter der Lupe der UOKIK. Zeit für eine Überprüfung der Verkaufspolitik in Polen

E-Commerce unter der Lupe der UOKIK. Zeit für eine Überprüfung der Verkaufspolitik in Polen

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Datum09 Sep. 2025
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Die E-Commerce-Branche steht im besonderen Fokus der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (UOKiK). Die Behörde überprüft, ob die Verbraucher zuverlässig über den niedrigsten Preis 30 Tage vor der Preissenkung informiert werden und ob die verwendeten Werbemechanismen nicht irreführend sind.


Der niedrigste Preis der letzten 30 Tage – UOKiK schaut genau hin

Der Präsident der polnischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde UOKIK hat angekündigt, dass er die E-Commerce-Branche im Hinblick auf die Information der Verbraucher über Preise genau unter die Lupe nehmen wird. Insbesondere wird überprüft, wie die Verbraucher über den niedrigsten Preis des Produkts in den letzten 30 Tagen vor der Preissenkung informiert werden. Bisherige Kontrollen haben nämlich gezeigt, dass Online-Händler diese Daten unzuverlässig mitteilen.

Die letzte Analyse der Website und der mobilen App von TEMU hat gezeigt, dass die Kunden der Plattform nicht immer erfahren können, wie hoch der Rabatt tatsächlich ist, oder dass ihnen kein Referenzwert angegeben wird oder dass der Referenzwert nicht der Wahrheit entspricht.

Die Regeln für die Darstellung von Preisnachlässen gemäß der Omnibus-Richtlinie gelten universell für alle Branchen.

Die UOKIK teilt mit, dass sie derzeit 6 Verfahren wegen fehlerhafter Darstellung von Informationen über Preisnachlässe führt, in denen Vorwürfe gegen die Unternehmen Zalando, Media Markt, Sephora, Glovo, Shell Polska und AzaGroup (Geschäfte Renee und Born2Be) erhoben wurden. Außerdem hat sie über 70 milde Verwarnungen ausgesprochen.


Ewige Sonderangebote verboten

Der Präsident der UOKIK kündigte außerdem an, dass insbesondere geprüft werde, ob spezielle Rabattcodes, Ausverkaufstage und Countdown-Uhren für Sonderangebote auf Websites die Interessen der Verbraucher nicht verletzen. Diese Mechanismen werden häufig von Online-Händlern missbraucht, die auf diese Weise die Entscheidungsprozesse der Verbraucher unlauter beeinflussen wollen. Als Beispiele für illegales Verhalten sind endlose Sonderangebote, ständig erneuerte Rabattcodes oder Countdown-Uhren für Sonderangebote zu nennen.


Zusammenfassung

Gemäß der Omnibus-Richtlinie sind Verkäufer verpflichtet, Preisnachlässe und Sonderangebote transparent und fair darzustellen.

Jetzt ist der letzte Moment, um Ihre Preis- und Werbepolitik genau zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sich nicht Vorwürfen und Strafen sowie dem Verlust des Kundenvertrauens auszusetzen.


kancelaria prawna sdzlegal SchindhelmQuelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.

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