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Beitragsferien – eine neue Entlastungsoption für Kleinstunternehmen

Beitragsferien – eine neue Entlastungsoption für Kleinstunternehmen

Ab November 2024 können Kleinstunternehmer in Polen Anträge auf Beitragsferien bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) stellen. Diese neue Entlastungsmaßnahme ermöglicht es ihnen, für einen ausgewählten Monat im Jahr von der Zahlung der ZUS-Beiträge befreit zu werden. Diese Entlastung richtet sich an diejenigen, die bestimmte Kriterien erfüllen, und umfasst ausgewählte Sozialversicherungsbeiträge, die im betreffenden Monat aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Welche Vorteile bieten die ZUS-Beitragsferien, wer ist anspruchsberechtigt und wie kann man einen Antrag richtig stellen?


Was sind ZUS-Beitragsferien?

ZUS-Beitragsferien bieten Entlastung für Einzelunternehmer und Partner in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die bestimmte Bedingungen erfüllen.

Diese Maßnahme erlaubt es ihnen, für einen Monat pro Jahr bestimmte Beiträge zu vermeiden. Die Entlastung umfasst Beiträge für:

  • Pflichtversicherung: Renten-, Invaliditäts- und Unfallversicherung,
  • Freiwillige Krankenversicherung (wenn die versicherte Person im Antragsmonat und im Vormonat freiwillig versichert war),
  • den Arbeitsfonds und den Solidaritätsfonds (sofern für den Unternehmer zutreffend).

Diese Beiträge werden vom Staat finanziert, sodass der Unternehmer weiterhin Sozialleistungen erhalten und sein Alterskapital aufbauen kann.

Hinweis: Die ZUS-Beitragsferien schließen die Beiträge zur Krankenversicherung aus, die vom Unternehmer selbst zu zahlen sind.


Welche Vorteile bieten ZUS-Beitragsferien?

ZUS-Beitragsferien bieten mehrere bedeutende Vorteile für Kleinstunternehmer:

  • Versicherungskontinuität: Trotz der einmonatigen Beitragsbefreiung behalten die Unternehmer ihr Recht auf Renten-, Invaliditäts- und Krankheitsleistungen.
  • Keine Unterbrechung des Geschäftsbetriebs: Während der Beitragsferien kann der Unternehmer sein Geschäft weiterführen, Einnahmen generieren und Rechnungen ausstellen, ohne den Betrieb stilllegen zu müssen.
  • Flexibilität: Jeder Unternehmer kann den Monat für die Befreiung in Eigenregie wählen, was es ihnen ermöglicht, die Entlastung für den günstigsten Zeitraum zu planen.

Wer ist berechtigt, ZUS-Beitragsferien zu beantragen?

Diese Entlastung richtet sich an Kleinstunternehmer, die Unternehmen führen, die im zentralen Unternehmensregister (CEIDG) eingetragen sind, einschließlich Gerichtsvollzieher.

Antragsteller müssen genau definierte Bedingungen erfüllen, darunter:

  1. Grenze für die Anzahl der versicherten Personen: Das Unternehmen darf nicht mehr als 10 Personen versichert haben, einschließlich Mitarbeiter, Auftragnehmer (ausgenommen Studenten und Schüler unter 26 Jahren) und Kollegen.
  2. Jahresumsatz: In den zwei Kalenderjahren vor dem Antragsjahr darf der Umsatz des Unternehmens 2 Millionen Euro nicht überschritten haben.
  3. Unabhängigkeit von ehemaligen Arbeitgebern: Der Unternehmer darf kein Geschäft für einen ehemaligen Arbeitgeber führen, wenn er im Jahr der Unternehmensgründung oder im vorhergehenden Jahr ähnliche Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvertrages ausgeübt hat.
  4. De-Minimis-Hilfe: Die Beitragsferien werden im Rahmen des De-Minimis-Hilfsprogramms gewährt, das in den EU-Vorschriften definierte Obergrenzen hat. Die Grenze liegt in der Regel bei 300.000 Euro über drei Jahre für die meisten Unternehmen und 100.000 Euro für Transportunternehmen.

Wichtig: Der Unternehmer muss Nachweise über erhaltene De-Minimis-Hilfen der letzten drei Jahre beifügen oder eine Erklärung abgeben, wenn keine Hilfe erhalten wurde.

Jeder Unternehmer, der die oben genannten Bedingungen erfüllt, kann von den Beitragsferien profitieren, unabhängig von seiner Steuerberechnungsmethode (allgemeine Regeln, Pauschalsteuer, Pauschalbesteuerung oder Steuerkarte).


Wie beantragt man die ZUS-Beitragsferien?

Der Antrag auf ZUS-Beitragsferien muss elektronisch über die ZUS-Plattform für elektronische Dienstleistungen (PUE) gestellt werden. Um für die Entlastung berechtigt zu sein, muss der Antrag im Monat vor dem gewählten Monat für die Befreiung eingereicht werden. Wenn der Unternehmer beispielsweise für Dezember einen Antrag stellen möchte, muss der Antrag im November eingereicht werden.

Hinweis: Wenn der Unternehmer im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätig ist, sollte der Antrag von seinem individuellen Beitragskonto auf der ZUS-Plattform PUE ausgestellt werden, nicht vom Konto der Gesellschaft. Partner in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die einen Antrag stellen möchten, müssen individuelle Beitragskonten auf PUE haben, da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst nur der Zahler der Beiträge für beschäftigte Arbeiter ist.


Sind ZUS-Beitragsferien für alle vorteilhaft?

Bevor man sich für die Nutzung von ZUS-Beitragsferien entscheidet, ist es ratsam, die Rentabilität dieser Lösung sorgfältig zu bewerten. Aufgrund der Notwendigkeit, weiterhin Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen (die auf Grundlage des Einkommens oder Umsatzes abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden), sollte die Entlastung im Kontext aller Verpflichtungen bewertet werden.


Zusammenfassung

ZUS-Beitragsferien bieten eine wertvolle Option für Kleinstunternehmer, die Geschäftskosten für einen Monat im Jahr zu senken. Mit den vom Staat finanzierten Beiträgen können sich die Unternehmer in diesem Zeitraum auf die Geschäftsentwicklung und den täglichen Betrieb konzentrieren. Um die Entlastung in Anspruch nehmen zu können, ist es jedoch entscheidend, die festgelegten Bedingungen zu erfüllen, und den Antrag rechtzeitig einzureichen.

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