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Bevorstehende Änderungen im Arbeitsrecht

Bevorstehende Änderungen im Arbeitsrecht

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Fernarbeit und Nüchternheitskontrolle

Der Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches und einiger anderer Gesetze über Fernarbeit und Nüchternheitskontrolle liegt bereits im Unterhaus des polnischen Parlaments – dem Sejm – vor. Der Entwurf sieht die vollständige Abschaffung der Vorschriften zur Telearbeit, und ihre Ersetzung durch neue Vorschriften zur Fernarbeit vor. Die Regeln für die Fernarbeit müssen in einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Gewerkschaften festgelegt werden. Sind sich die beiden Parteien nicht einig, legt der Arbeitgeber die Regeln in einer Arbeitsordnung, oder individuell in Absprache mit dem Arbeitnehmer fest. Außerdem erhalten die Arbeitgeber dank der neuen Vorschriften ein neues Instrument, um stichprobenartige Kontrollen auf das Vorhandensein von Alkohol oder alkoholähnlichen Substanzen (Drogen) im Organismus der Arbeitnehmer durchzuführen. Eine Nüchternheitskontrolle wird dann möglich sein, wenn dies zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Untergebenen oder anderen Personen oder zum Schutz von Eigentum erforderlich ist.

Laut der Ministerin für Familien- und Sozialpolitik, Marlena Maląg, sollen die Änderungen im nächsten Jahr in Kraft treten, wobei derzeit noch unklar ist, ob dies in der ersten oder zweiten Jahreshälfte geschehen wird. Die Arbeitgeber haben zwei Monate Zeit, um sich auf die neuen Regelungen zur Fernarbeit einzustellen, während die Vorschriften zur Nüchternheitskontrolle 14 Tage nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten in Kraft treten sollen.


Richtlinie zur Vereinbarkeit von berufs- und Privatleben und Transparenzrichtlinie

Beide Richtlinien sollten am 1. August 2022 in polnisches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinien führen neue Rechte für berufstätige Eltern, ein und erlegen den Arbeitgebern mehrere neue Verpflichtungen auf.

Die Änderungen in Bezug auf die neuen Arbeitnehmerrechte sind insbesondere:

  • 5 Tage zusätzlicher unbezahlter Erziehungsurlaub,
  • zusätzliche Freistellung aufgrund von höherer Gewalt,
  • flexible Arbeitsregelungen,
  • Verlängerung des Elternurlaubs von 32/34 auf 41/42 Wochen und Gewährung eines Anspruchs auf 9 Wochen Elternurlaub für jeden Elternteil eines Kindes, der nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist,
  • Verlängerung des Zeitraums, in dem ein Arbeitnehmer die Leistung von Überstunden oder die Entsendung an einen anderen Ort als seinen ständigen Wohnsitz verweigern kann, vom vierten bis zum achten Lebensjahr des Kindes.

Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmungsphase, und er wurde noch nicht an den Sejm überwiesen. Auf der Website der Regierung gibt es keine Informationen über den Zeitplan für die weitere Arbeit an diesem Entwurf, auch nicht darüber, wann das Gesetz in Kraft treten wird.


Arbeitsagenturen

Die Regierung hat einen neuen Gesetzentwurf zur beruflichen Tätigkeit vorbereitet. Das Ziel ist die Modernisierung des polnischen Arbeitsmarktes. Dieser Entwurf enthält Änderungen in Bezug auf die Arbeitsagenturen.
Die vorgeschlagene Gesetzgebung sieht keine neuen Informationspflichten oder zusätzliche Anforderungen für Unternehmen vor, die Arbeitsvermittlungen betreiben.

Andererseits sieht der Gesetzentwurf vor allem die folgenden Änderungen vor:

  • die Abschaffung der Pflicht zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Erbringung von Dienstleistungen der Arbeitsvermittlung,
  • Erhöhung der Gebühr für die Eintragung in das Register der Arbeitsvermittler – die Gebühr wird 1.000 PLN betragen,
  • Erweiterung des Umfangs der von den Arbeitsagenturen erbrachten Arbeitsvermittlungsdienste,
  • Ausweitung des Umfangs der Kontrolle der Arbeitsvermittler durch den Direktor des Woiwodschaftsarbeitsamtes.

Derzeit befindet sich der Entwurf im Stadium der Einigung und wurde noch nicht an den Sejm verwiesen. Das geplante Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes ist der 1. Januar 2023.


Beschäftigung von Ausländern

Im September 2022 hat das Ministerium für Familie und Sozialpolitik einen Gesetzentwurf zur Beschäftigung von Ausländern veröffentlicht. Dessen zentrale Prämisse ist die vollständige Digitalisierung der Verfahren zur Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern – von der Antragstellung bis zum Widerspruch gegen eine Verwaltungsentscheidung. Eine wichtige geplante Änderung ist die Abschaffung des so genannten „Arbeitsmarkttests“, wodurch die Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis vereinfacht und beschleunigt werden sollen.

Weitere im Gesetzentwurf vorgesehene Änderungen sind:

  • die Einführung eines zwingenden Ablehnungsgrundes für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis, wenn der Arbeitgeber keine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung oder Einkommensteuervorauszahlungen abführt,
  • die Möglichkeit, die Arbeitszeit oder die Zahl der Arbeitsstunden in einer Woche oder einem Monat zu erhöhen, sofern die Vergütung proportional erhöht wird, ohne dass eine Änderung oder eine neue Arbeitserlaubnis erforderlich ist – gilt für den Arbeitsvertrag und zivilrechtliche Verträge,
  • in Bezug auf die Eintragung der Erklärung in das Register der Erklärungen – die Behörde, die die Anträge prüft, ist der für den Sitz oder den Wohnsitz des Arbeitgebers zuständige Starost.

Das Gesetz sollte, wie angekündigt, bis Ende dieses Jahres in Kraft treten, befindet sich jetzt aber im Stadium der Einigung und wurde dem Sejm noch nicht vorgelegt. Einige der Vorschriften, insbesondere diejenigen, die sich auf die Vorbereitung von Systemen zur Digitalisierung von Verfahren beziehen, dürften wahrscheinlich in den kommenden Monaten eingeführt werden.


Schutz von Hinweisgebern

Im Juli 2022 wurde ein weiterer Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern veröffentlicht. Obwohl er bereits Mitte Dezember 2021 in Kraft treten sollte, ist er immer noch in Schwebe. Obwohl das Gesetz das Konsultations- und Beurteilungsverfahren durchlaufen hat, wurde es noch nicht an den Sejm verwiesen. Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz frühestens im ersten Quartal 2023 in Kraft treten wird.

kancelaria prawna sdzlegal SchindhelmQuelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.

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