Änderungen zur vollständigen Elektronisierung der Verfahren zur Erlangung von Arbeitsgenehmigungen für Ausländer
Auf der Website des Zentrums für Regierungsgesetzgebung wurde ein Gesetzesentwurf über die Beschäftigung von Ausländern veröffentlicht, der darauf abzielt, die Verfahren für die Anstellung von Ausländern in Polen zu straffen, den Rückstand bei der Bearbeitung von Fällen durch die Ämter abzubauen, und die Verfahren vollständig zu elektronisieren.
Die wichtigste Änderung ist die Elektronisierung des Verfahrens zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis. Sie umfasst die Phasen von der Einreichung des Antrags über die Entscheidung bis zur Abholung der Genehmigung.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Ausländer müssen ein Konto im IKT-System anlegen. Durch die Einrichtung eines Kontos kann der Ausländer u. a. überprüfen, ob in seinem Fall eine Entscheidung ergangen ist.
Es ist erwähnenswert, dass die Entscheidungen auf elektronischem Wege zugestellt werden. Das Beschwerdeverfahren wird ebenfalls auf elektronischem Wege durchgeführt.
Darüber hinaus sind Regelungen zum Verzicht auf den so genannten Arbeitsmarkttest geplant, die das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis beschleunigen sollen.
Darüber hinaus wird im Rahmen dieses Systems eine Vergütungsdatenbank eingerichtet, mit deren Hilfe die Behörden die Angemessenheit der vorgeschlagenen Vergütung mit der auf dem lokalen Arbeitsmarkt angebotenen Vergütung vergleichen können.
In der Begründung des Entwurfs heißt es: “Das IKT-System für Arbeitserlaubnisse wird mit den IKT-Systemen für Visa und Aufenthaltstitel für Ausländer sowie mit dem System, das Daten über den Grenzübertritt von Ausländern enthält, verknüpft”.
Erwähnenswert sind auch die Vorschläge, wonach ein Arbeitgeber keine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer erhält, wenn er mit der Zahlung der polnischen Sozialversicherungsbeiträge (ZUS in Polen) im Rückstand ist.
Gegenwärtig befindet sich der Entwurf im Anfangsstadium, d.h. in der Phase der Beratung.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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