Änderungen bei der Nutzung des Nationalen E-Rechnungssystems
Gemäß einer neuen Verordnung, die am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, wurden Änderungen bezüglich der Zugriffsrechte auf das Nationale E-Rechnungssystem (KSeF) für Einheiten mit komplexerer organisatorischer Struktur eingeführt.
Die Hauptänderungen sehen vor, dass größere Organisationseinheiten, die mehrere Betriebsstätten oder interne Abteilungen haben, spezifischere Berechtigungen im KSeF vergeben können. Dies bedeutet, dass der Zugriff auf Rechnungen nur auf jene beschränkt ist, die mit einer bestimmten Betriebsstätte oder internen Abteilung in Verbindung stehen, und nicht alle Rechnungen der Organisation umfassen. Um Berechtigungen zu erteilen, zu ändern oder zu entziehen, benötigen die Einheiten einen speziellen Identifikator. Mit diesem einzigartigen Identifikator kann die Hauptabteilung (also der Steuerzahler) den Zugriff auf Rechnungen für verschiedene Einheiten steuern.
Diese Lösungen wurden in Reaktion auf die Bedürfnisse von Unternehmern entwickelt und es wird erwartet, dass sie die freiwillige Ausstellung von strukturierten Rechnungen im KSeF fördern werden. Wie das Ministerium berichtet: “Diese Lösung vereinfacht und erleichtert die Geschäftstätigkeit für Unternehmer und kann sogar vor der Einführung der Pflicht zur Ausstellung und zum Empfang von strukturierten Rechnungen über das Nationale E-Rechnungssystem (KSeF) angewendet werden.”
Weitere Informationen zum Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF) finden Sie auf unserer Website: Nationales E-Rechnungssystem (KSeF) in Polen
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