Aktuelles

/ Steuern und Recht in Polen

Ab dem 1. Juli 2024 wurden die Strafen für Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten erhöht

Ab dem 1. Juli 2024 wurden die Strafen für Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten erhöht

/
Datum01 Aug 2024
/

Wir erinnern daran, dass ab dem 1. Juli 2024 Steuerpflichtige, die eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit begehen, mit höheren Sanktionen rechnen müssen. Diese Änderung ergibt sich aus der Erhöhung des Mindestlohns, der ab Juli 2024 nunmehr 4.300 PLN beträgt.


Erhöhung der Strafen und neuer Mindestlohn

Die Erhöhung des Mindestlohns von 4.242 PLN auf 4.300 PLN wirkt sich direkt auf die Höhe der Strafen für Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aus. Gemäß der Verordnung des Ministerrats vom 14. September 2023 gilt der neue Mindestlohn ab dem 1. Juli 2024.


Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Das Steuergesetzbuch unterscheidet zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Eine Steuerstraftat als verbotene Handlung unterliegt einer Geldstrafe in Tagessätzen, einer Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Eine Steuerordnungswidrigkeit ist eine verbotene Handlung welche einer Geldstrafe in einer festgelegten Höhe unterliegt, wenn der Betrag der absichtlich verminderten oder gefährdeten öffentlich-rechtlichen Abgaben oder der Wert des Gegenstandes der Handlung das Fünffache des Mindestlohns nicht übersteigt.

Der Schwellenwert zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat beträgt ab dem 1. Juli 2024 21.500 PLN.


Strafen für Steuerstraftaten

Die Strafen für Steuerstraftaten werden in Tagessätzen bemessen. Gemäß den Bestimmungen des Steuerstrafgesetzbuches legt das Gericht bei der Verhängung einer Geldstrafe die Anzahl der Tagessätze sowie die Höhe jedes Tagessatzes fest. Sofern die Vorschriften nichts anderes vorsehen, beträgt die Mindestanzahl der Tagessätze 10 und die Höchstanzahl 720. Durch Strafurteil kann eine Geldstrafe von bis zu 200 Tagessätzen verhängt werden, es sei denn, das Gesetz sieht eine mildere Strafe vor. Bei der Festlegung des Tagessatzes berücksichtigt das Gericht das Einkommen des Täters, seine persönliche, familiäre und wirtschaftliche Situation, sowie seine Erwerbsmöglichkeiten. Der Tagessatz darf nicht niedriger als ein Dreißigstel des Mindestlohns und nicht höher als dessen Vierhundertfaches sein.

Ab dem 1. Juli 2024 kann der Tagessatz zwischen 143,34 PLN und 57.336 PLN liegen.

Daher kann eine Geldstrafe nicht niedriger als 1.433,40 PLN ausfallen, und maximal 41.281.920 PLN betragen.


Strafen für Steuerordnungswidrigkeiten

Die Geldstrafe für eine Steuerordnungswidrigkeit wird als fester Betrag festgesetzt. Die Geldstrafe für eine Steuerordnungswidrigkeit kann zwischen einem Zehntel und dem Zwanzigfachen des Mindestlohns liegen, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine verbotene Handlung, wenn der Betrag der verminderten oder gefährdeten öffentlich-rechtlichen Abgaben das Fünffache des Mindestlohns zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht übersteigt. Das bedeutet, dass im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 eine verbotene Handlung eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn der Unterschlagungsbetrag 21.500 PLN nicht übersteigt.

Ab dem 1. Juli 2024 beträgt die niedrigste Geldstrafe für eine Steuerordnungswidrigkeit 430 PLN und die höchste 86.000 PLN.


Zusammenfassung

Die Änderungen des Mindestlohns haben direkte Auswirkungen auf die Höhe der Strafen für Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 4.300 PLN ab dem 1. Juli 2024 wird zu einem Anstieg der minimalen und maximalen Geldstrafen führen, mit denen Steuerpflichtige rechnen müssen, die gegen Steuervorschriften verstoßen.


Rechtsgrundlage:
Steuerstrafgesetzbuch in seiner originären Fassung vom 10. September 1999.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

ELŻBIETA<br/>NARON - GROCHALSKA

ELŻBIETA
NARON-GROCHALSKA

Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
pl en de

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.

Unsere Empfehlungen

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen