Die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel ab 01. April 2024
Das Finanzministerium hat bekannt gegeben, dass ab dem 1. April 2024 der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Grundnahrungsmittel nicht fortgesetzt wird. Anstelle des bisherigen Nullsatzes, der seit Februar 2022 galt, wird ein Satz von 5% angewendet. Diese Entscheidung wurde mit einem Rückgang der Inflation begründet, die gemäß vorläufigen Daten des Zentralen Statistikamts (GUS) für Januar 2024 auf Jahresbasis stabil bei 3,9% zu sein scheint.
Der 0%-Mehrwertsteuersatz wurde eingeführt, als die Inflationsrate im Januar 2022 9,2% erreichte. Aufgrund des deutlichen Rückgangs der Inflation hat sich das Finanzministerium jedoch entschieden, für folgende Produkte, zum 5%-Mehrwertsteuersatz zurückzukehren:
- Fleisch und Fisch sowie deren Erzeugnisse,
- Milch und Milchprodukte,
- Eier,
- Naturhonig,
- Nüsse,
- Gemüse und Obst sowie deren verarbeitete Produkte,
- tierische und pflanzliche Speisefette,
- Getreide und Getreideerzeugnisse, einschließlich Brot und Backwaren,
- bestimmte Säuglings- und Kindernahrungszubereitungen und Milch sowie diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke.
Für Steuerpflichtige, die diese Produkte verkaufen, bedeutet dies:
- Eine Umprogrammierung der Registrierkassen, um ab dem 1. April wieder den Mehrwertsteuersatz von 5% beim Verkauf anzuwenden,
- Die korrekte Bestimmung der Mehrwertsteuersätze vor und nach dem Änderungsstichtag,
- Die Aktualisierung der verpflichtenden Steuersätze.
Die Rückkehr zum 5%igen Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel könnte jedoch zu einem sprunghaften Anstieg der Inflation um etwa 0,9 Prozentpunkte führen, gemäß den Prognosen von Experten. Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes könnte besonders für Personen mit niedrigerem Einkommen spürbar sein, da Lebensmittel einen erheblichen Teil ihrer Ausgaben ausmachen. Darüber hinaus wird die Rückkehr zum 5%igen Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel zu einem Anstieg der Einnahmen des Staatsbudgets beitragen.
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