Novellierung des Einkommenssteuergesetzes: 70% Steuer auf Entschädigungsleistungen
Ab dem 1. Januar 2016 werden einige Abfindungs- und Entschädigungszahlungen, die mit dem Wettbewerbsverbot verbunden sind, steuerpflichtig.
Entschädigungen mit 70% ESt
Die Besteuerung gilt u.a. für Entschädigungszahlungen, die nach Maßgabe der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ausgezahlt werden. Diese Vorschriften regeln nämlich nur Entschädigungen für die Mitarbeiter bzw. für ehemalige Mitarbeiter. Falls ein Manager auf Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrages für ein Unternehmen tätig ist, finden sie keine Anwendung.
Entschädigungen wegen des Wettbewerbsverbots, die für Führungskräfte, die durch einen zivilrechtlichen Vertrag für ein Unternehmen tätig sind, gezahlt werden, basieren nicht auf Vorschriften über das Wettbewerbsverbot, sondern auf Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrages. Durch die sinngemäße Auslegung der Regelung sind diese Leistungen also nicht steuerpflichtig.
Quelle: Dorodca Podatki I Rachunkowość (Dezember, 2015 )